Israel

Veröffentlicht September 15th, 2021 - von: Judith Poppe

Israel Zaun Mauer

Das Wort Resignation scheint Mahari Gebremichael Beyin nicht zu kennen. Der 37-Jährige reicht einer Frau ein paar eisgekühlte Flaschen Wasser über einen brusthohen Tresen und lässt ein paar israelische Schekel in die Kasse fallen. Erst vor einer Woche hat er einen kleinen Kiosk in der Nachbarschaft HaTikva im Süden Tel Avivs eröffnet und hofft, dass er damit seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Zehn Jahre, nachdem er aus seinem Heimatland Eritrea geflohen ist. „Wenn es nicht klappt, lerne ich daraus“, sagt er und lächelt.

Der Oberstufenlehrer Mahari verließ Eritrea im Jahr 2010, wie viele, die sich offen gegen die Politik der repressiven Regierung gewandt hatten. Mahari hatte kritisiert, dass sämtliche Absolvent*innen der 11. Klassen in die Sawa-Militärschule geschickt werden. Seit 2003 zwingt die Regierung alle Schüler*innen der letzten Klasse der Sekundarschule zu einer obligatorischen militärischen Ausbildung im Militärlager. Laut der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch werden sie nach der Ausbildung häufig zu einem unbefristeten Armeedienst gezwungen, entweder in militärischen oder zivilen Funktionen. In der militärischen Ausbildung und während der Wehrpflicht sind sie systematischen Misshandlungen, einschließlich Folter, harten Arbeitsbedingungen und einer Bezahlung, die nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren, ausgesetzt.

Angesichts Maharis geäußerter Kritik kamen eines Tages staatliche Sicherheitsbeamte zu ihm nach Hause und verhörten ihn. „Wieso stellst du diese Fragen?“, fragten sie und brachten ihn ins Gefängnis. Beim abendlichen Ausgang, bei dem die Gefangenen für eine Stunde die Zelle verlassen können, gelang es ihm gemeinsam mit drei weiteren Inhaftierten zu fliehen. Er beschloss, zunächst nach Khartoum in den Sudan zu fliehen, bezahlte Transporteuren 150 sudanesische Pfund. Doch anstatt nach Khartoum brachten diese ihn nach Sinai, in eines der berüchtigten Foltercamps von Beduinen. „Für einen Monat hielten sie mich dort fest. Der Ort, an dem ich war, war nicht das schlimmste Camp, muss ich sagen. Sie gaben mir Brot und ein wenig Wasser, nicht genug, um mich zu waschen.“ Sie forderten 2.500 Dollar Lösegeld für seine Freilassung, für Maharis Familie unsagbar viel Geld. Mahari rief seinen Vater an, der wandte sich an seine gesamte Verwandtschaft, um genug Geld zusammenzubekommen. Nach einem Monat kam das Geld, und Mahari wurde in der Nacht mit einigen anderen, die im Camp festgehalten worden waren, an die Grenze nach Israel gebracht.

Mahari ist einer von etwas über 30.000 Geflüchteten und Asylsuchenden, die derzeit in Israel leben. 92 Prozent von ihnen kommen laut Zahlen der israelischen Behörde für Bevölkerung und Immigration aus Eritrea und dem Sudan.

Die meisten von ihnen leben rund um die Zentrale Omnibusstation im Süden Tel Avivs, in den Nachbarschaften HaTikva und Neve Sha‘anan. In Neve Sha‘anan haben viele der Geflüchteten ihre eigene Welt eingerichtet, ein Injeera Restaurant reiht sich ans nächste, in den dort angebrachten Fernsehern läuft für gewöhnlich ein eritreischer Musiksender mit Popmusik. Die Bieretiketten sind auf Tigrinya beschriftet, der Amtssprache Eritreas, dazu kommen Gemüseläden und Haushaltswarengeschäfte in nur wenige Quadratmeter großen Garagen, in denen Toaster, Heizkörper und Kochtöpfe bis an die Decke gestapelt sind.

Nachdem Mahari in der Nacht seines Grenzübertritts von israelischen Soldaten an der Grenze aufgegriffen wurde und für eineinhalb Monate in Saharonim, einer Haftanstalt für afrikanische Geflüchtete in der Negev Wüste, inhaftiert worden war, wurde auch er in einen Bus gesetzt und an die Zentrale Omnibusstation in Süd Tel Aviv gebracht. „Ich hatte nichts zu essen, keine Arbeit“, erinnert sich Mahari: „Aber unsere Kultur hat uns geholfen“, erklärt er. „Wenn man jemanden sieht, der nichts zu essen hat, hilft man ihm.“ Auch Mahari fand so Unterstützung. Ein Eritreer nahm ihn und einen Freund mit zu sich nach Hause, gab ihnen zu essen, ließ sie bei sich schlafen. Von dort aus suchten sie sich einen Job, außerdem ein Zimmer, in dem sie mit zehn weiteren Geflüchteten unterkamen. „Es war schwierig“, erzählt Mahari: „Unsere Beine stießen quasi aneinander.“

Asylbewerber*innen aus afrikanischen Ländern werden in der israelischen Gesetzgebung nur als „Infiltratoren“ bezeichnet werden, als „Eindringlinge“. Mit dem Begriff rekurriert die offizielle Sprachgebung auf das in den 1950er Jahren verabschiedete „Gesetz zur Verhinderung von Infiltration“. Dieses Gesetz stellt die zentrale Grundlage für den Umgang Israels mit Geflüchteten aus afrikanischen Ländern dar. Ursprünglich sollte damit verhindert werden, dass Palästinenser*innen, die während des Krieges von 1948 in die Nachbarländer geflohen oder vertrieben worden waren, nach Israel einreisen, um ihr zurückgelassenes Eigentum wiederzuerlangen oder in ihre Häuser zurückzuziehen. Später wurde dieses Gesetz gegen die sogenannten Fedayeen eingesetzt: bewaffnete Kämpfer, die aus Ägypten nach Israel kamen, um Terroranschläge gegen den jungen Staat zu verüben.

main_image8962_medium_marked-1-300x200.jpg
Sudanesische Geflüchtete protestieren vor einem Regierungsgebäude im Zentrum von Tel Aviv gegen die geplante Inhaftierung von Geflüchteten durch das "Gesetz über Eindringlinge". Israel baut eine neue Hafteinrichtung, in der Tausende von Asylbewerber*innen in der Negev-Wüste untergebracht werden könnten. Foto: Oren Ziv, 14.10.12

Die Genfer Flüchtlingskonvention, zu dessen Vertragsparteien auch der Staat Israel zählt, schreibt die individuelle Prüfung des Flüchtlingsstatus vor. Die israelische Regierung aber blockierte die Zulassung zu diesem Verfahren für Geflohene aus Eritrea und Sudan jahrelang mit dem Hinweis, die Betroffenen seien auf Grund ihrer Herkunft als Gruppe geschützt, weil Israel sich verpflichtet hat, nicht in diese beiden Länder abzuschieben. Ein neuer Bericht der Nichtregierungsorganisation HIAS Israel vom August 2020 zeigt, dass die Anerkennungsquote von Flüchtlingen in Israel nur 0,06% beträgt.

Die Aufenthaltsgenehmigungen, die Israel erteilt, sind in den allermeisten Fällen vorübergehend, so auch Maharis. Alle drei Monate muss er sein Visum erneuern – und das seit zehn Jahren. Nur 18 eritreische Staatsangehörige und ein Sudanese wurden bisher formell als Flüchtlinge anerkannt. 600 sudanesischen Staatsangehörigen wurde 2007 besonderer Schutz gewährt. Am 13. Oktober 2020 entschied der israelische Oberste Gerichtshof, dass diese tatsächlich Konventionsflüchtlinge sind, also Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, doch ihr Visa-Status hat sich dadurch nicht verändert. Nur die 19 als Flüchtlinge anerkannten Personen haben eine Arbeitserlaubnis.

Mahari ist keine dieser 19 Personen und hat demnach auch keine Arbeitserlaubnis. Seine rechtliche Situation ist wie die fast aller der 30.000 Asylbewerber*innen in Israel denkbar absurd: Sie werden illegal beschäftigt, doch ihre Anstellung ist gesetzlich geregelt. So müssen die beschäftigten Asylbewerber*innen etwa den Höchstsatz an Steuern zahlen. Steuererleichterungen gibt es für sie nicht. Der israelische Staat profitiert also immens. Arbeitgeber*innen sind zwar laut Gesetz auch dazu verpflichtet, die illegal angestellten Asylbewerber*innen krankenzuversichern. Viele Arbeitgeber*innen aber verstoßen gegen diese Regelungen, ohne dass es rechtliche Folgen hätte. 2011 entschied das Oberste Gericht, dass Verstöße gegen die Regelungen zwar nicht rechtens sind, aber nicht geahndet werden.

Seinen ersten Job fand Mahari als Tellerwäscher in einem Restaurant am Strand von Tel Aviv. Es war Knochenarbeit, zwölf Stunden täglich spülte er Geschirr, mit einem Stundenlohn von umgerechnet etwa 6 Euro konnte etwas mehr als umgerechnet 1.000 Euro monatlich verdienen – bei den hohen Lebenshaltungskosten in Israel ist das nicht viel. Jeden Monat schickt er Geld an seine Familie in Eritrea und versucht außerdem, sich noch etwas zurückzulegen. Einen offiziellen Arbeitsvertrag hatte er nicht, genauso wenig Sozial- und Krankenversicherung. Später fand er auf dem Bau einen etwas besser bezahlten Job. Er konnte dort umgerechnet zwischen 2.000 und 2.200 Euro monatlich erwirtschaften, doch auch dort hatte er weder Arbeitsvertrag noch Krankenversicherung. Als er sich bei Arbeiten am Kran seinen Finger zerquetschte und ihn verlor, konnte er nicht auf die Krankenversicherung zurückgreifen – es war Glück, dass sein Arbeitgeber die Kosten für die medizinische Behandlung übernahm.

Auch die meisten anderen Asylbewerber*innen werden im Dienstleistungssektor – in Restaurants und Hotels – sowie auf dem Bau beschäftigt. Dort sind sie begehrte Arbeitskräfte. Ihr prekärer Status wird von Arbeitgeber*innen ausgenutzt, indem sie nur einen geringen Lohn zahlen. Sie können außerdem für gewöhnlich von besonders hohem Arbeitseinsatz von Seiten der Asylbewerber*innen ausgehen. „Arbeitslosigkeit herrscht unter den Asylbewerber*innen nicht“, erklärt Sigal Rosen von der Hotline für Migrant*innen und Flüchtlinge, einer großen israelischen Nichtregierungsorganisation zum Schutz der Rechte von Geflüchteten, migrantischen Arbeiter*innen und Opfern von Menschenhandel: „Die Arbeitgeber*innen im Dienstleistungssektor und im Bauwesen profitieren von den Asylbewerber*innen.“

Dennoch versucht die israelische Regierung mit zahlreichen Strategien, die Geflüchteten loszuwerden oder sie gar nicht erst ins Land zu lassen. Laut Rosen liegt dies auch an den „sozialen Kosten“, die die Regierung mit ein berechnet: „die Kosten, auf Dauer eine nicht-jüdische Bevölkerung aufzunehmen.“ Für viele Israelis ist eine Beibehaltung der jüdischen Mehrheit im Staat Israel von besonderer Bedeutung. Sie haben das Gefühl, diese vor allem gegenüber den Palästinenser*innen behaupten zu müssen. Für sie hängt an einer jüdischen Mehrheit die Existenz und Sicherheit des Landes - die sie durch die nicht-jüdische Zuwanderung bedroht sehen.

Im Jahr 2010 beschloss die israelische Regierung, einen rund 245 Kilometer langen Zaun an der Grenze zu Ägypten zu bauen. Der Abschottungsplan war erschreckend erfolgreich. Nach Abschluss der Bauarbeiten kamen schon Ende 2013 fast keine neuen Asylsuchenden mehr nach Israel. Eine stellenweise Erhöhung des Zauns und der Einsatz weiterer Technologien im Jahr 2016 sorgten dafür, dass noch weniger Geflüchtete ins Land kommen. 2016 gab es laut Zahlen der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde noch 20 Grenzübertritte, im Jahr 2020 keinen einzigen. Laut Rosen sind in der Nähe des Zaunes versteckte Kameras und Wärmebildkameras angebracht, die Bewegung bis etwa 4-5 Kilometer nach Ägypten hinein nachverfolgen können. Wird jemand gesichtet, kontaktieren israelische Soldat*innen die ägyptische Armee, die die Personen aufgreift, inhaftiert und deportiert, in die Heimat- oder Drittländer. „Bilder wie an der Grenze von Mexiko zu den USA mit Menschen, die über Mauern oder Zäune klettern, bekommt man wegen dieser Technologie von der ägyptisch-israelischen Grenze nicht zu sehen. Die Flüchtlinge werden schon weit vor der Grenze abgefangen.“

Medienberichten zufolge beläuft sich die Summe für den Bau des Zauns auf rund 400 Millionen Euro. Rosen zufolge wurden ironischerweise zahlreiche Asylsuchende, die kurz zuvor die Grenze überquert hatten, von den beteiligten Baufirmen für den Bau des Abschottungszauns eingesetzt.

Diejenigen Asylbewerber*innen, die schon im Land sind, versucht die israelische Regierung mit schikanösen Regelungen und Deportationen wieder außer Landes zu bringen. Dazu gehört auch das sogenannte Kautionsgesetz, das die rechtsgerichtete Regierung unter dem damaligen Regierungschef Benjamin Netanjahu im Jahr 2017 eingeführt hatte. Nichtregierungsorganisationen kritisierten, dass dieses die Beschäftigung von Asylbewerber*innen erschweren und sie mit wirtschaftlichem Druck dazu bringen sollte, Israel zu verlassen. Unter dem Kautionsgesetz mussten Arbeitgeber*innen von Asylbewerber*innen 20 Prozent des monatlichen Gehalts ihrer Angestellten einbehalten und das Geld in einem Kautionsfonds aufbewahren. Die angesammelten Gelder konnten nur dann zurückerstattet werden, wenn ein*e Asylbewerber*in zustimmte, das Land dauerhaft zu verlassen.

Doch der Kampf der Geflüchtetenbewegung und verschiedener Nichtregierungsorganisationen gegen das Gesetz war im April 2020 erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Abzug rechtswidrig ist und ordnete an, dass der Staat den Asylbewerber*innen ihr Geld zurückzahlen muss. Das Urteil wurde maßgeblich beeinflusst von einer Petition, die die Nichtregierungsorganisation ASSAF zusammen mit Kav LaOved, den Physicians for Human Rights-Israel, der Hotline for Refugees and Migrants, Association for Civil Rights in Israel und dem African Refugee Development Center im März 2017 eingereicht hatte. Es fiel in die Zeit der zahlreichen und langen Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie. Die Rückzahlung der 20 Prozent ihres Gehalts, das monatlich abgezogen worden war, hat einigen Geflüchteten über diese Zeit geholfen. Doch viele Asylsuchende haben ihr Geld bis heute noch nicht erhalten: Umgerechnet knapp 200 Millionen Euro, Stand Mai 2019, wurden laut der nichtstaatlichen Hilfsorganisation für Geflüchtete ASSAF von den Gehältern der Asylsuchenden abgezogen, aber nie in die Fonds eingezahlt und anscheinend von den Arbeitgeber*innen in die eigene Tasche gesteckt.

Für Geflüchtete war die Situation während der Lockdowns besonders schwer. Viele von ihnen konnten ihren Jobs im Dienstleistungssektor nicht nachgehen und erhielten, anders als israelische Staatsangehörige, keine staatliche Unterstützung.

Mahari begann mit einigen weiteren Geflüchteten und Menschenrechtsorganisationen Hilfe zu organisieren. Sie mieteten einen kleinen Laden in der Nähe der Zentralen Omnibusstation und sammelten dort Kleidung, Spielzeug und Nahrungsmittel. „Ich habe rund um die Uhr gearbeitet, aber wenn ich ins Bett fiel, war ich glücklich, dass ich Menschen helfen konnte“, berichtet Mahari: „Nur wenn ich an die Grenzen unserer Möglichkeiten stieß, etwa wenn eine alleinerziehende Mutter weinend bei uns saß, weil sie die Miete nicht bezahlen konnte, und wir ihr kaum helfen konnten, dann ließ mich das nicht los.“ Mahari arbeitet noch immer als ehrenamtlicher Helfer und unterstützt andere Geflüchtete bei technischen oder sprachlichen Problemen mit ihren Visaanträgen. Viele von ihnen sprechen kaum Hebräisch, Mahari hat sich die Sprache selbst am Computer beigebracht.

Auch gegen den Plan der israelischen Regierung, die Asylbewerber*innen aus afrikanischen Ländern in sogenannte „sichere“ Drittländer zu deportieren, war der Gegendruck der Bewegung erfolgreich.

2014 begann Israel Asylsuchende in vermeintlich sichere Drittstaaten wie Ruanda und Uganda unter dem irreführenden Label der „freiwilligen Rückkehr“ aus dem Land zu bringen. Der ökonomische Druck, der durch die Regelungen auf die Geflüchteten aufgebaut wurde, sowie das Versprechen, die Geflüchteten könnten dank eines Abkommens mit Drittstaaten dort Asyl beantragen, veranlasste zwischen 600 und 1.500 Geflüchtete zwischen 2014 und 2017, das Land zu verlassen. Eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen klagte gegen diese Praxis und warf der israelischen Regierung vor, die Asylbewerber*innen zu täuschen, indem sie sagte, dass es ein Abkommen gäbe, das diesen ermöglichte, in den Drittstaaten Asyl zu beantragen. Aussagen von Deportierten aber legten nahe, dass dies nicht möglich war.

2018 verschärfte die israelische Regierung ihre Bemühungen, Geflüchtete des Landes zu verweisen. Am 1. Januar veröffentlicht die Einwanderungsbehörde einen öffentlichen Aufruf an die „Eindringlinge“, in dem sie schrieb, dass Asylbewerber*innen Israel innerhalb von 60 Tagen verlassen müssen oder auf unbestimmte Zeit inhaftiert würden. Die Aufforderung betraf zunächst diejenigen, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder die noch keinen Asylantrag gestellt hatten. Ausgenommen waren des Weiteren zunächst Frauen und Minderjährige.

Vor den ruandischen Botschaften auf der ganzen Welt protestieren Demonstrant*innen und forderten die ruandische Regierung auf, sich einer Kooperation mit Israel zu verweigern, in Tel Aviv gingen Zehntausende Israelis und Geflüchtete gegen die Pläne auf die Straße.

min5-300x200.png
Mehr als 20.000 Asylsuchende und Israelis sowie Einwohner*innen von Süd-Tel Aviv protestieren in Süd-Tel Aviv gegen Israel's Pläne, Asylsuchende abzuschieben. Foto: Oren Ziv, 24.02.18

Im Februar 2018 wurden die ersten Geflüchteten in das Gefängnis Saharonim in der Negev Wüste gebracht. Doch das Oberste Gericht stoppte den Prozess und entschied, dass das Vorgehen einer erzwungenen Deportation gleicht und in Bezugnahme auf ein früheres Urteil aus dem Jahr 2017 damit nicht rechtens ist. Großer internationaler Druck sorgte außerdem dafür, dass Ruanda verkündete, kein Abkommen mit Israel zu haben. Im Zickzackkurs des damaligen Ministerpräsidenten Netanjahu erklärte dieser zunächst, dass Ruanda von der Vereinbarung zurückgetreten sei und Israel ein Abkommen mit dem UNHCR geschlossen habe. In diesem habe sich Israel unter anderem dazu verpflichtet, die Geflüchteten auf das Land zu verteilen und das Geld, das mit dem nicht durchgeführten Deportationsplan gespart worden sei, in Süd-Tel Aviv zu investieren. Nur wenige Stunden später jedoch kündigte er aufgrund von Druck aus den eigenen Reihen die Vereinbarung auf. Er werde, so sein neues Versprechen, alles unternehmen, sämtliche Asylbewerber*innen des Landes zu verweisen.

Israel Asylsuchende Protest
Afrikanische Asylbewerber*innen, die im Holot-Gefängnis inhaftiert sind, demonstrieren vor dem Saharonim-Gefängnis gegen die Inhaftierung von sieben ihrer Freunde. Im Rahmen seines neuen Abschiebeplans hat Israel damit begonnen, Asylsuchende aus dem Holot-Gefängnis in das Saharonim-Gefängnis zu verlegen, nachdem sie sich geweigert hatten, Israel zu verlassen und nach Ruanda oder Uganda auszureisen. Es traten Hunderte von Asylsuchenden in Holot in einen Hungerstreik, um gegen den israelischen Abschiebeplan zu protestieren und die Freilassung der sieben inhaftierten afrikanischen Asylsuchenden zu fordern. Foto: Oren Ziv, 22.02.18

Nachdem jedoch kurz danach auch Uganda verkündete, dass es kein Abkommen mit Israel gebe, wurden die über 200 Inhaftierten wieder freigelassen – all diejenigen, die sich geweigert hatten, das Land zu verlassen und deswegen nach Saharonim gebracht wurden.

Rosen von der Hotline für Geflüchtete und Migrant*innen betont jedoch, dass trotz der Aufhebung der Zwangsabschiebung die Behörden weiterhin daran arbeiten, die Asylbewerber*innen bis an den Rand der Verzweiflung zu bringen, bis ihnen keine andere Wahl bleibt, als in ihre eigene Abschiebung einzuwilligen.

Maharis großer Traum ist es, seinen Master in Wirtschaftswissenschaften zu machen – seinen Bachelorabschluss hat er bereits in Eritrea gemacht, bevor er das Land verlassen musste. „Ob das möglich ist oder nicht, das hängt an der neuen Regierung“, sagt Mahari und blickt von seinem Tresen raus auf die Straße in HaTikva. Im Juni 2021 endete die zwölfjährige Netanjahu-Ära. An der neuen Regierungskoalition sind extrem rechte wie linke Parteien beteiligt. Angeführt wird sie zunächst von dem rechten Siedlerführer Naftali Bennett, nach zwei Jahren soll der zentristische Yair Lapid von der Zukunftspartei das Ruder übernehmen. Es bleibt abzuwarten, ob von dieser Regierung ein Kurswechsel in Sachen Flüchtlingspolitik ausgehen wird.

Das Beitragsbild zeigt einen Geflüchteten im Haftzentrum Holot in der Negev-Wüste, Israel. Foto: Oren Ziv, 06.02.16.

Alle abgedruckten Fotos stammen von ActiveStills. Danke, dass wir sie verwenden dürfen!

Zum Verzeichnis