Tunesien

Veröffentlicht März 8th, 2020 - von: Sofian Philip Naceur

Basisdaten und kurze Charakterisierung

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Tunesien ist der flächenmäßig kleinste der fünf nordafrikanischen Staaten im südlichen Mittelmeerraum und grenzt im Südosten an Libyen und im Westen und Südwesten an Algerien. Amtssprache ist Arabisch, Französisch ist weit verbreitet. 2018 lag die Bevölkerungszahl bei 11,55 Millionen Einwohner*innen. Verlässliche Angaben über die Anzahl der irregulär im Land lebenden Migrant*innen und Geflüchteten gibt es nicht, Schätzungen gehen von 50.000 bis 75.000 Menschen aus. Nicht eingerechnet sind darin mehrere hunderttausend Libyer*innen, die seit 2011 vor dem bis heute andauernden Krieg geflohen sind.

Tunesien ist politisch und wirtschaftlich hochgradig zentralisiert. Seit der Revolution von 2011 setzen sich politische, zivilgesellschaftliche und lokale Akteure verstärkt für eine politische Dezentralisierung und vor allem eine gerechtere Streuung staatlicher und privatwirtschaftlicher Investitionen ein – bislang jedoch ohne spürbare Verbesserungen für die jahrzehntelang vernachlässigten Regionen im Westen und Süden des Landes durchgesetzt zu haben. Während die Küstenregionen und Provinzen mit hohem Tourismusaufkommen eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur aufweisen, sind küstenferne Regionen meist schlecht angebunden. Die Wasser- und Stromversorgung bricht hier regelmäßig zusammen. Lokale Protestwellen gegen das Missmanagement der öffentlichen Verwaltung finden immer wieder statt – zuletzt Ende 2019 in Sidi Bouzid und Tataouine. Auch in Sachen öffentlicher Investitionen in den Gesundheits- und Bildungssektor werden Süd- und Westtunesien systematisch marginalisiert.

Ökonomie und Regierung

Die im Dezember 2010 durch die Selbstverbrennung des Gemüsehändlers Mohamed Bouazizi in Sidi Bouzid ausgelöste Massenrevolte zwang Tunesiens Langzeitdiktator Zine el-Abidine Ben Ali im Januar 2011 nach vierwöchigen landesweiten Massenprotesten zum Rücktritt und ebnete den Weg für einen bis heute andauernden politischen Übergangsprozess. In dessen Rahmen wurde 2014 eine neue Verfassung verabschiedet, die das autoritäre Präsidialsystem abschaffte und Tunesien formell in eine parlamentarische Demokratie verwandelte. Die Regierung, der seither de jure mächtigere Teil der Exekutive, wird heute vom Parlament gewählt und nicht mehr vom/von der Staatschef*in eingesetzt. Der/die ebenfalls frei gewählte Staatspräsident*in hat nur noch in der Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik exekutive Befugnisse, muss aber vom Parlament verabschiedete Gesetze unterzeichnen, damit diese in Kraft treten können.

In der Legislaturperiode von 2014 bis 2019 rangelten Staatspräsident Béji Caïd Essebsi und Premierminister Youssef Chahed immer wieder verbissen um Kompetenzen, da Essebsi die Bestimmungen der Verfassung proaktiv auslegte oder der Verfassungstext nicht eindeutig formuliert ist. Da das neu geschaffene Verfassungsgericht bis heute nicht besetzt und damit nicht arbeitsfähig ist (das Parlament scheiterte aufgrund der für die Berufung der Richter*innen nötigen Zweidrittelmehrheiten mehrfach daran, die Posten zu besetzen), bleiben verfassungsrechtliche Unklarheiten wie zentrale Fragen über die exekutive Machtverteilung bis heute bestehen und untergraben den politischen Übergangsprozess.

In Sachen Menschenrechtslage und Freiheitsrechten hat das Land seit 2011 jedoch große Fortschritte gemacht. Versammlungs-, Presse- und Meinungsfreiheit sind weitgehend garantiert, politische Parteien können frei gegründet und registriert werden. Auf dem Papier hat sich auch die Rechtslage von Frauen verbessert, wenngleich zwischen Theorie und Realität enorme Lücken klaffen. Seit 2019 mobilisiert die Frauenrechtsbewegung im Land abermals massiv in der Öffentlichkeit und fordert unter anderem ein schärferes und konsequentes Vorgehen gegen gewaltsame Übergriffe und sexuelle Belästigung. Durch eine nach 2011 eingesetzte Übergangsjustiz werden die Verbrechen Ben Alis und seines Amtsvorgängers Habib Bourguiba gerichtlich aufgearbeitet – allerdings alles andere als spannungsfrei, wird doch die Arbeit der 13 eigens geschaffenen Sonderkammern seitens staatlicher Stellen immer wieder gezielt sabotiert.

Die freiheitsrechtlichen Verbesserungen sind dabei keineswegs in Stein gemeißelt und werden von einem zunehmenden Rückenwind für Ben Alis alten Seilschaften nahe stehenden Kräften konterkariert, die einen starken Staat zurückfordern und das parlamentarische System wieder mit einer Präsidialrepublik ersetzen wollen. Nährboden dafür ist auch die in der Bevölkerung weit verbreitete Ablehnung politischer Parteien, die neun Jahre nach der Revolution landläufig diskreditiert sind und als unfähig gelten, die wirtschaftlichen und sozioökonomischen Probleme Tunesiens anzupacken. Parlamentarier*innen und Parteien sämtlicher politischer Lager wird vorgeworfen, vor allem mit Machtkämpfen oder Streitereien um Posten beschäftigt zu sein und dringende soziale und wirtschaftliche Probleme zu vernachlässigen. Seit den Parlamentswahlen 2019 sind Staatsapparat, Legislative und Exekutive in einer bisher beispiellosen Manier gelähmt. Auch drei Monate nach der Wahl konnte sich das Parlament auf keine neue Regierung einigen. Die Kammer ist derart stark zersplittert, dass jedwede Regierung auf absehbare Zeit auf nur sehr schwache parlamentarische Mehrheiten bauen kann. Tunesiens Exekutive ist damit innen-, außen- und wirtschaftspolitisch nur begrenzt handlungs- und durchsetzungsfähig.

Die Wirtschaftslage ist seit Jahren zunehmend angespannt, sozioökonomische Verwerfungen in Volkswirtschaft und Gesellschaft haben sich seit 2011 zusätzlich verschärft. Tunesien ist hochgradig abhängig vom Handel mit Europa. Während drei Viertel aller Exporte nach Europa verschifft werden, macht der reguläre Waren- und Dienstleistungsaustausch mit Algerien lediglich 4,4 und mit Libyen nur 1,5 Prozent des Handelsvolumens aus. Der Maghreb (Marokko, Algerien, Tunesien, Mauretanien, Libyen) ist einer der am schlechtesten integrierten regionalen Wirtschaftsräume der Welt. Obwohl vor allem in Tunesien inzwischen eine stärkere regionale wirtschaftliche Kooperation gefordert wird, mangelt es an entsprechenden Initiativen, um eine solche effektiv anzutreiben und damit die Abhängigkeiten von Importen aus Europa zu reduzieren. Tunesien und die EU verhandeln dabei bereits seit Jahren über ein Freihandelsabkommen (ALECA), das das Land noch enger an den europäischen Wirtschaftsraum binden würde und in der derzeit auf dem Tisch liegenden Form verheerende Folgen für die Landwirtschaft und das verarbeitende und industrielle Gewerbe in Tunesien haben dürfte.

Obwohl die im Rahmen eines Kreditabkommens mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) auferlegten Strukturreformen Tunesiens sozioökonomische Verwerfungen in den letzten Jahren zusätzlich massiv angeheizt haben, hat sich das Land makroökonomisch 2019 bedingt stabilisiert. Die Staatsverschuldung stieg von 41 Prozent 2010 auf fast 77 Prozent 2018, sank aber 2019 erstmals seit Jahren wieder leicht ab. Der Staatshaushalt ist hochgradig defizitär, die Inflation liegt bei über sechs Prozent. 2018 flossen 22 Prozent der Staatsausgaben in den Schuldendienst. Die durch das IWF-Diktat auferlegte Austeritätspolitik beinhaltete vor allem Subventionskürzungen und Steuererhöhungen, die von der Bevölkerung vor allem in marginalisierten Regionen regelmäßig mit Protestwellen goutiert werden. Tunesiens Wirtschaftslage bleibt dabei ebenso abhängig vom Tourismusgewerbe, das Devisen ins Land bringt und hunderttausende Arbeitsplätze bereitstellt. Nach den Terroranschlägen in Tunis und Sousse 2015 war das Tourismusgeschäft nachhaltig eingebrochen, erholt sich aber seit 2018 sukzessive.

In der Region Kasserine im Südwesten des Landes nahe der algerischen Grenze operieren weiterhin gewaltbereite extremistische Gruppen, während sich mehrere tausend Tunesier*innen dem sogenannten Islamischen Staat in Syrien und im Irak (aber auch in Libyen operierenden extremistischen Gruppen) angeschlossen haben. Auch aufgrund der Angst davor, dass deren Rückkehr extremistischen Gruppen im Land erneut Zulauf verschaffen könnte, intensivierte Tunesien seine sicherheitspolitische Kooperation mit der EU und den USA.Im sogenannten Anti-Terror-Kampf setzt Tunesien auf eine immer engere Zusammenarbeit mit den USA im Rahmen von Ausbildungs- Ausrüstungsprogrammen wie dem ICCM (International Counterterrorism and Countering Violent Extremism Capacity-Building Mechanism) oder dem ATA (Antiterrorism Assistance Program), unter dessen Dach die Nationalgarde ausgebildet und mit Ausrüstung versorgt wird.

Migrationsbewegungen

Tunesien war jahrzehntelang vor allem ein Auswanderungsland. 2014 lebten 12 Prozent der Bevölkerung im Ausland, etwa 80 Prozent davon in Europa. Deren Rücküberweisungen machten 2014 rund fünf Prozent des BIP aus, beliefen sich auf etwa zwei Milliarden Euro und sind für Tunesiens Volkswirtschaft unverzichtbar. Die irreguläre Migration von Tunesier*innen nach Europa begann bereits in den 1990ern und intensivierte sich seit 2011 zusätzlich. Allein im Revolutionsjahr 2011 setzten mehr als 25.000 Tunesier*innen irregulär nach Italien über. Seither sind die Zahlen von durch die italienische und tunesische Küstenwache abgefangener Tunesier*innen tendenziell rückläufig, steigen seit 2017 aber wieder stark an. Aufgrund der miserablen sozioökonomischen Lage und der weit verbreiteten Perspektivlosigkeit vor allem junger Menschen ist die Bereitschaft von Tunesier*innen aus marginalisierten Regionen Tunesiens, irregulär auszuwandern, weiterhin hoch.

Seit 2015 ist Tunesien für Geflüchtete aus afrikanischen Staaten ein immer wichtiger werdendes Transitland, eine Entwicklung, die durch den Ausbau des EU-Grenzregimes im Mittelmeerraum und den Kriegen in Mali und Libyen zusätzlich verstärkt wurde. Vor allem der Konflikt in Libyen hat unmittelbare migrationspolitische Folgen für Tunesien. Direkt nach Kriegsausbruch waren mehr als 350.000 Menschen nach Tunesien geflohen, darunter fast 100.000 Tunesier*innen, die zuvor in Libyen gearbeitet hatten. Zeitweise hielten sich über eine Million Flüchtlinge in Tunesien auf (zum überwiegenden Anteil Libyer*innen). Heute leben weiterhin hunderttausende Libyer*innen im Land. Angesichts der katastrophalen Lage für Geflüchtete und Arbeitsmigrant*innen in Libyen, die hier Misshandlung, Folter, Erpressung und desaströsen Haftbedingungen ausgesetzt sind, fliehen auch sie seit 2018 verstärkt nach Tunesien.

Die tunesische „Harga“ – Perspektivlosigkeit und stockende Transition

Die tunesische „Harga“ (Arabisch für „verbrennen“, gemeint ist das Verbrennen der Grenze) nach Europa intensivierte sich vor allem in den Jahren vor der Revolution und erneut seit 2017. Nachdem italienische Behörden 2011 rund 25.000 irreguläre Einreisen tunesischer Migrant*innen gezählt hatten, sank die Zahl der Ankünfte von Tunesier*innen in Italien zwischen 2013 und 2016 signifikant. Seit 2017 steigen die Zahlen aber wieder stark an. 2018 stand Tunesien in der Liste der Herkunftsländer auf Platz zwei, 2019 steht es mit fast einem Viertel der insgesamt 11.471 in Italien angekommener Geflüchteter mit Abstand an der Spitze – auch wenn sich die in Italien registrierten Ankünfte in absoluten Zahlen im Vergleich zum Vorjahr mehr als halbiert haben. Die Gründe für die anhaltende Dynamik der tunesischen Harga sind vor allem sozioökonomischer und wirtschaftlicher Natur. 2018 und 2019 lag die Arbeitslosenquote in Tunesien bei rund 15 Prozent, die Jugendarbeitslosigkeit sogar bei über 35 Prozent. Während in der informellen Schattenwirtschaft prekäre und schlecht bezahlte Arbeitsverhältnisse die Regel sind, finden auch Universitätsabsolvent*innen oft keine ihren Qualifikationen entsprechende Anstellungen. Rund 260.000 Akademiker*innen waren Ende 2018 arbeitslos.

Die Ernüchterung über den Volksaufstand von 2011 treibt Menschen ebenfalls aus dem Land. Die politische Transition war vielerorts mit der Hoffnung verknüpft, dass sich nicht nur die politische Lage verbessere, sondern auch die wirtschaftlichen und sozioökonomischen Perspektiven breiter Bevölkerungsschichten. Doch seit 2011 war keine Regierung in der Lage, die Einkommensschere zu schließen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, die Verteilung sozialer Investitionen gerechter zu gestalten oder infrastrukturelle Defizite marginalisierter Regionen zu beheben. Teils schon unter Ben Ali begonnene soziale Kämpfe in Südtunesien für wirtschaftliche Entwicklung, infrastrukturelle und soziale Investitionen oder die Beteiligung dieser Regionen an den Gewinnen der Rohstoffförderung (vor allem der Phosphat-Industrie) haben zudem bis heute keine konkreten Verbesserungen nach sich gezogen. Die Umweltzerstörung durch die Phosphat-, Salz- oder Öl- und Gasförderung in Südtunesien entzieht Menschen zusätzlich die Lebensgrundlage. So hat die durch die Phosphat-Verarbeitung verursachte massive Verschmutzung von Böden, Luft und Meer in der Region Gabès den Fischereisektor in der gesamten Provinz zerstört und ganze Landstriche und Außenbezirke von Gabès mit hochtoxischen und nachhaltig schädlichen Substanzen verseucht.

Libyen-Krise und sich verändernde Migrationsdynamiken in Tunesien

Irreguläre Überfahrtsversuche auf die italienischen Inseln Sizilien, Lampedusa und Pantelleria finden in fast allen Küstenregionen Tunesiens statt. Bis 2015 waren die von Tunesien in Richtung Italien ablegenden Boote fast vollständig mit Tunesier*innen besetzt. Zwischen 2011 und 2015 zählten tunesische Behörden auf abgefangenen Booten nur drei bis fünf Prozent ausländische Geflüchtete. 2016 bis 2018 waren es neun bis elf Prozent und 2019 bereits 33 Prozent. Der überwiegende Anteil der in Tunesien lebenden Geflüchteten ist via Libyen eingereist. Tunesiens Küstenwache fängt immer wieder in Libyen in See gestochene Boote ab, die aufgrund von Motorschäden oder schlechter Wetterlage in tunesische Gewässer abdriften. Der Großteil der aus Libyen kommenden Menschen betritt Tunesien jedoch auf dem Landweg (meist an den Grenzübergängen Ras Jedir und Dehiba oder im dazwischen liegenden Niemandsland).

Seit Ende 2018 haben sich Migrationsbewegungen aus Libyen in Richtung Tunesien deutlich intensiviert. In den ersten elf Monaten 2019 wurden 724 auf See gerettete oder abgefangene Menschen an das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR verwiesen – im gesamten Jahr 2018 waren es 290. Während der UNHCR 2015 nur 79 Neuregistrierungen zählte, waren es 2017 bereits 296, 2018 579 und 2019 1.886. Ende 2018 zählte die UN-Behörde rund 1.200 Flüchtlinge und Asylbewerber*innen unter ihrem Mandat, Ende 2019 waren es 3.117. Der überwiegende Anteil davon sind Syrer*innen (43,3 Prozent), gefolgt von Menschen aus der Elfenbeinküste (17,6 Prozent), Sudan (9 Prozent) und Eritrea (7,6 Prozent). Hintergrund dessen ist die sich abermals verschlechternde Sicherheitslage in Libyen, hat sich der Krieg um die Hauptstadt Tripolis doch seit April 2019 (und abermals seit Dezember 2019) erneut intensiviert, was Libyer*innen und im Land lebende Arbeitsmigrant*innen und Geflüchtete gleichermaßen zur Flucht treibt. Gleichzeitig baute die von der EU hochgerüstete sogenannte Libysche Küstenwache ihre Kontrollen im Mittelmeer deutlich aus, fing 2019 mehr als 9.000 Menschen auf See ab und brachte sie zurück nach Libyen. Der auch von der EU aktiv angeheizte Krieg in Libyen und die sinkenden Chancen, erfolgreich das Mittelmeer zu überqueren, zwingen Geflüchtete zunehmend dazu, nach Tunesien auszuweichen.

Die Regierung in Tunis bereitet sich derweil auf die sich verändernde Lage in Libyen vor und hat schon 2014 mit dem UNHCR, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), anderen UN-Organisationen und lokalen tunesischen Behörden einen Notfallplan ausgearbeitet, der neben Notfallvorkehrungen in südtunesischen Städten auch die Errichtung eines Flüchtlingscamps für 25.000 und bis zu 50.000 Menschen in der Wüstenprovinz Tataouine nahe der libyschen Grenze vorsieht. Tunesien will die Einrichtung eines solchen Camps eigentlich vermeiden, aber vorbereitet sein, sollten wie bereits 2011 in einem kurzen Zeitraum zehntausende Menschen vor dem Krieg in Libyen fliehen.

Nachdem damals innerhalb weniger Wochen hunderttausende Menschen die Grenze überquert hatten, war es die lokale Bevölkerung in Südtunesien, die ankommende Geflüchtete wochenlang mit Lebensmitteln, medizinischer Hilfe und Unterkünften versorgt hatte, da der tunesische Staats- und Regierungsapparat unmittelbar nach der Revolution kaum handlungsfähig war und erst spät reagierte. Noch 2011 errichteten die Behörden in Kooperation mit UN-Organisationen nahe der Grenzstadt Ben Guerdane das Flüchtlingslager Choucha, in dem bis zu seiner Auflösung 2013 in teils chaotischen Zuständen zeitweise mehrere zehntausend Menschen untergebracht waren.

Der Notfallplan könnte dabei angesichts der jüngsten Entwicklungen in Libyen, aber auch des exekutiven Machtvakuums in Tunis nach der Parlamentswahl von internationalen Akteuren instrumentalisiert werden, um Tunesien zu einer engeren Kooperation mit der EU in Migrations- und Grenzauslagerungsfragen zu zwingen. Seit 2018 fordern EU und EU-Mitgliedsstaaten die Errichtung von Lagern oder sogenannten “Hotspots” in nordafrikanischen Staaten, um Asylprozeduren außerhalb europäischen Bodens durchzuführen und Migrationsbewegungen im Mittelmeerraum zusätzlich einzuschränken. Sämtliche Regierungen in der Region hatten die Vorstöße zunächst kategorisch abgelehnt. Auch Tunesiens damaliger Präsident Essebsi widersetzte sich dem EU-Vorschlag, sogenannten „Ausschiffungsplattformen” im Land zu eröffnen. Der sich intensivierende Krieg und die aktuelle Notlage in Libyen sowie der Druck seitens der EU könnten Tunis jedoch zum Einlenken zwingen.

Tunesiens Militär hat auf die Eskalation des Krieges in Libyen Ende 2019 schnell reagiert und seine Präsenz an der Grenze massiv verstärkt. Die grundlegende Infrastruktur des in Bir Fatnasseya zwischen den Städten Tataouine und Remada mitten in der Wüste nahe eines militärischen Sperrgebiets liegenden Lagers wird dabei bereits eingelagert und das von Tunesiens Sicherheitsapparat ausgewählte Grundstück hergerichtet – angeblich vor allem aufgrund des Drucks seitens des UNHCR. Vertreter*innen tunesischer Lokalbehörden und der Zentralregierung in Tunis erklärten zwar seit Ende 2019 wiederholt, bisher gäbe es keinen signifikanten Anstieg der Fluchtbewegungen aus Libyen, aber mehrere Besuche offizieller Delegationen in der Grenzstadt Dehiba und der Baustelle des Lagers im Januar 2020 deuten an, dass sich die Behörden konkreter auf die Öffnung eines Camps vorbereiten als bisher öffentlich zugegeben wird. Erste Krisen- und Vorbereitungstreffen im Kontext des Notfallplans fanden im Januar 2020 zwischen tunesischen Behörden, dem UNHCR und anderen internationalen Organisationen ebenfalls bereits statt. Die Überlandstraße zwischen Tataouine und Médenine wird derzeit ausgebaut und erweitert. Die tunesische Menschenrechtsorganisation FTDES (Forum Tunisien pour les Droits Economiques et Sociaux) kritisierte in einer Stellungnahme die mangelnde Transparenz der Behörden über den Notfallplan, die Wahl des Standortes (das Lager soll rund 25 Kilometer von der nächstgelegenen Stadt Remada entfernt errichtet werden) und die EU-Politik in Libyen, die die Lage vor Ort verschärft habe, und weist auf die Abwesenheit eines klaren gesetzlichen Rahmens für Geflüchtete in Tunesien hin.

Rechts- und Alltagslage für in Tunesien lebende Geflüchtete

Die Alltagssituation für in Tunesien lebende Geflüchtete ist prekär, ihr Rechtsstatus angesichts einer lückenhaften Gesetzeslage unklar. Behördenwillkür, soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung, mangelhafte Unterstützung des UNHCR und lokaler oder internationaler NGOs, xenophobe und gewaltsame Übergriffe sowie die immanente Gefahr, willkürlich inhaftiert und abgeschoben zu werden, untergraben die Rechte Geflüchteter im Land und manifestieren ihr Prekariat. Tunesien hat die Genfer Flüchtlingshilfekonvention von 1951 und ihre Zusatzprotokolle ratifiziert, Artikel 26 der tunesischen Verfassung garantiert das Recht auf Asyl, allerdings nur aus politischen Gründen. Asylanerkennungsverfahren sind vollständig an den UNHCR ausgelagert. Ein 2016 vom tunesischen Justizministerium unter Mithilfe des UNHCR ausgearbeiteter Entwurf für ein Asylgesetz wurde aus innenpolitischen und verhandlungstaktischen Erwägungen im Kontext der migrationspolitischen Kooperation mit der EU bisher dem tunesischen Parlament nicht zur Abstimmung vorgelegt.

Geflüchtete sind in Tunesien von formellen Arbeitsverhältnissen de facto ausgeschlossen, können irregulär im Land lebende Menschen doch keinen Wohnsitz anmelden, der jedoch die Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitserlaubnis ist. Der einflussreiche tunesische Gewerkschaftsdachverband UGTT (Union Général Tunisienne du Travail) setzt sich zwar dafür ein, Arbeitsmigrant*innen aus afrikanischen Staaten im Bau- und Landwirtschaftssektor die gleichen Rechte einzuräumen wie Tunesier*innen, doch die dafür nötigen Reformen der Arbeits- und Aufenthaltsgesetzgebung dürften in naher Zukunft nicht entsprechend vorangetrieben werden. Anerkannte Flüchtlinge und Geflüchtete ohne UNHCR-Schutzstatus müssen daher zwingend im informellen Sektor anheuern und sind praktisch ausnahmslos prekär beschäftigt, meist schlecht bezahlt und der Willkür von Arbeitgeber*innen ausgesetzt.

Die irreguläre Ein- und Ausreise, der Aufenthalt ohne gültige Papiere sowie das Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer ist nach einem Dekret von 1968 in Tunesien verboten und wird mit Haftstrafen und Geldbußen belegt. Ein 1975 erlassenes und 2004 modifiziertes Dekret verbietet die Ein- und Ausreise abseits offizieller Grenzübergänge für Tunesier*innen und Ausländer*innen und erlaubt den Behörden, Ausländer*innen bei irregulären Grenzübertritten auszuweisen und zu inhaftieren. Werden Geflüchtete bei irregulären Einreiseversuchen verhaftet, werden sie in der Regel von der Nationalgarde registriert (meist werden Fingerabdrücke abgenommen, in manchen Fällen auch Photos gemacht), einem/einer Untersuchungsrichter*in vorgeführt und entweder unmittelbar oder nach bis zu 16 Tagen Haft (in der Vergangenheit waren Haftstrafen von einem oder zwei Monaten die Regel) an den tunesischen Roten Halbmond (TRC) verwiesen, der die fast ausschließlich im Südosten Tunesiens ankommenden Menschen in Sammelunterkünften oder Wohnungen unterbringt und sie nach einer eigenen Datenerfassung an UNHCR oder IOM verweist bzw. verweisen soll. Können aus Libyen oder Algerien ankommende Menschen ein von den dortigen UNHCR-Büros ausgestelltes Ausweisdokument vorlegen, werden sie meist nach der Registrierung und einer Befragung freigelassen und ebenfalls an den TRC verwiesen.

Der Rote Halbmond betreibt in Médenine und Zarzis in Südtunesien zwei von der IOM finanzierte Unterkünfte für Geflüchtete, in denen Menschen in der Regel bis zu 60 Tage bleiben können bevor sie zum Verlassen der Einrichtungen aufgefordert werden (viele Menschen bleiben jedoch mangels Alternativen oft deutlich länger, bekommen nach 60 Tagen aber keine Unterstützungsleistungen mehr). Theoretisch sollen Menschen, die Asyl beantragen wollen, vom TRC an den UNHCR verwiesen werden – in der Praxis funktioniert diese Übergabe aber alles andere als reibungslos und führt immer wieder zu teils monatelangen Wartezeiten für Betroffene. Bis 2019 kooperierten TRC und UNHCR, der in Médenine eine und in Zarzis zwei Unterkünfte finanziert. Aufgrund anhaltender Probleme bei der termingerechten Bezahlung der Mieten von Wohnungen sowie der pünktlichen Aushändigung von Lebensmittelmarken durch den TRC kündigte der UNHCR 2019 die Zusammenarbeit mit diesem auf und kooperiert seitdem mit dem erst 2017 gegründeten CTR (Conseil Tunisien pour les Réfugiés) – de jure einer unabhängigen tunesischen Organisation, aber de facto ein zu 100 Prozent vom UNHCR finanzierter Satellit, der sukzessive den TRC als implementierenden UNHCR-Partner im Land ersetzt.

Trotz der operationellen Neuaufstellung wird weiterhin regelmäßig über die unzureichende sanitäre Ausstattung der UNHCR-Unterkünfte sowie die ungenügende Versorgung Geflüchteter mit Lebensmitteln, medizinischer Betreuung oder Decken berichtet. Eine vom UNHCR finanzierte neue Unterkunft in Tataouine für 80 Personen ist fertiggestellt, hat bisher aber keine Freigabe der Lokalbehörden erhalten. Im März 2019 wurde in Médenine die Notunterkunft „Al Hamdi“ unmittelbar nach einem Besuch tunesischer Regierungsoffizieller wegen starker Überbelegung geschlossen – der Mangel an Unterkünften in der Stadt bleibt auch daher immanent. Auch in Tunis mangelt es an Unterbringungsmöglichkeiten. Die IOM betreibt in Mégrine im Süden der Hauptstadt eine Unterkunft für Geflüchtete, während UNHCR und CTR einige dutzend Flüchtlinge und Asylbewerber*innen (vor allem Minderjährige) in Hotels oder Wohnungen unterbringen. Im Dezember 2019 mussten mindestens 130 Asylbewerber*innen auf der Straße schlafen und bekamen vom UNHCR-Partner CTR weder ausreichend Lebensmittelmarken noch medizinische oder psychologische Betreuung, berichtet das FTDES.

Der UNHCR in Tunesien stand derweil 2019 immer wieder für offenbar systematische operationelle Mängel, die unzureichende Versorgung der unter seinem Mandat stehenden Menschen mit Lebensmitteln, Unterkunft und medizinischer Versorgung sowie inadäquatem Fallmanagement in der Kritik – ebenso wie sein Partner CTR. Termine für Refugee Status Determination-Interviews (RSD) wurden vom UNHCR wiederholt erst nach Monaten und offenbar teils willkürlich und nicht systematisch vergeben, während es an professionellen Übersetzer*innen für Registrierungs- und RSD-Interviews mangelt. Immer wieder werden Geflüchtete auf Honorarbasis als Übersetzer*innen herangezogen – eine Praxis, die die Vertraulichkeitspflicht und die Unvoreingenommenheit des in Interviews involvierten Personals in Frage stellt. Bescheide werden meist in französischer und in Ausnahmen auch in englischer Sprache ausgestellt – auch im Falle von Menschen, die kein Französisch oder Englisch verstehen. UNHCR-Ausweisdokumente werden immer wieder mit teils massiven Verspätungen erneuert (was Menschen dem Risiko aussetzt, verhaftet, interniert und abgeschoben zu werden), während Geflüchtete seitens des UNHCR oder des TRC oft nur sporadisch und ungenügend über Asylprozeduren, Rechtslage und Rechtsansprüche aufgeklärt werden. 2019 gab es mindestens zwei Selbstmordversuche in UNHCR-Unterkünften. Im April verstarb in Zarzis ein 21-jähriger Äthiopier an einem Herzanfall. Während das UNHCR behauptet, unmittelbar Hilfe geleistet zu haben, erklärten damals mit dem Verstorbenen in der Unterkunft lebende Menschen, der junge Mann habe eine Woche lang über Schmerzen in der Brust geklagt und wiederholt erfolglos nach medizinischer Hilfe gebeten bevor er mit einem Herzanfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und verstarb.

Das UNHCR-Büro in Tunesien erklärte unterdessen auf Nachfrage, es halte sich strikt an die operationellen Vorgaben und Standards und komme seinen Pflichten gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerber*innen nach. Zeitgleich seien Unterstützungsleistungen und Kapazitäten durch die sehr begrenzte Anzahl an Plätzen für Umsiedlungen („Resettlement“) – 2018 wurden nur elf in Tunesien beim UNHCR registrierte Menschen mit Flüchtlingsstatus in ein anderes Land umgesiedelt, 2019 waren es rund 100 – und der unzureichenden Finanzierung stark begrenzt. 2019 habe die Finanzierungslücke im veranschlagten Budget bei 36 Prozent gelegen. Aufgrund der mangelnden Hilfen seitens des UNHCR und der Frustration über die in die Versorgung und Betreuung Geflüchteter involvierten Organisationen gehen seit 2018 immer mehr Geflüchtete freiwillig nach Libyen zurück – eine besorgniserregende Tendenz, die veranschaulicht, zu welch drastischen Schritten in Tunesien lebende Geflüchtete durch diese weit verbreitete Perspektivlosigkeit gedrängt werden.

Derweil gab es 2019 nicht nur in Ägypten und Niger Proteste von Geflüchteten gegen den UNHCR, dessen operationelle Mängel, die unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischer Betreuung sowie lange Wartezeiten, sondern auch in Tunesien. Sowohl vor dem UNHCR-Sitz in Tunis als auch der Sammelunterkunft Ibn Khaldoun in Médenine fanden 2019 mehrfach Demonstrationen gegen die unzureichende Unterstützung der UN-Behörde statt. Am 20. Juni 2019 gingen tunesische Polizeikräfte mit Schlagstöcken und Tränengas gegen einen in Ibn Khaldoun gestarteten friedlichen Protestmarsch mehrerer dutzend Geflüchteter vor, verletzten mehrere Demonstrant*innen und ließen mindestens 25 Menschen vorübergehend verhaften. 13 von ihnen verblieben eine Woche hinter Gittern und müssen sich bis heute vor Gericht verantworten. Während das UNHCR-Büro in Tunesien den Polizeieinsatz in einer Stellungnahme implizit legitimierte, verurteilte das FTDES die Polizeigewalt scharf.

Haft- und Abschiebepraxis tunesischer Behörden

Tunesien hatte sich schon unter Ben Ali aktiv in das EU-Grenzregime einbinden lassen und, wie von der EU gefordert, Geflüchtete inhaftieren und abschieben lassen. Die bereits vor 2011 etablierten Mechanismen zur willkürlichen Internierung und Ausweisung Geflüchteter werden jedoch bis heute angewandt. Polizeikräfte kontrollieren weiter gezielt afrikanische Einwanderer*innen im öffentlichen Raum, an Bahnhöfen oder auf Baustellen (viele Geflüchtete arbeiten in Tunesien als Tagelöhner*innen im Baugewerbe) und internieren diese, wenn sie keine UNHCR-Ausweisdokumente vorweisen können. Derlei von der UN-Behörde für Flüchtlinge und Asylbewerber*innen ausgestellte Papiere werden von tunesischen Behörden meist als Identifizierungsbeleg akzeptiert und fungieren als partiell verbriefter Schutz vor Haft und Abschiebung, doch die Behördenwillkür ist auch im Sicherheitsapparat weit verbreitet. Vom UNHCR abgelehnten Antragsteller*innen oder Geflüchteten ohne UNHCR-Papiere droht bei Polizeikontrollen daher willkürliche Haft sowie die Abschiebung in die Heimatländer oder die Ausweisung nach Algerien oder Libyen.

Das Land unterhält weiterhin teils semilegale Haftanstalten für Geflüchtete (Ausländer*innen werden auch in regulären Gefängnissen interniert, unter anderem in Tunis, Sfax, Gabès sowie im Harbour-Gefängnis nahe Médenine). Während es unter Ben Ali 13 ausschließlich für Ausländer*innen genutzte Internierungseinrichtungen gegeben haben soll, ist unklar, wie viele dieser offiziell als „Aufnahme- und Orientierungszentren“ bezeichneten Anstalten heute noch genutzt werden. Während die Polizei in Tunis angeblich auch Wohnungen anmietet und hier Menschen bis zu ihrer Abschiebung festhält, soll es heute mindestens sieben Internierungslager für Geflüchtete geben (andere Quellen sprechen von bis zu 12), die sich in Polizeiwachen, Flughäfen oder an Grenzposten befinden sollen. Allein in den Haftanstalten Wardia im Süden von Tunis und in Ben Guerdane nahe des libysch-tunesischen Grenzübergangs Ras Jedir waren 2019 insgesamt 1.059 Menschen zeitweilig interniert. Mit rund 55 Prozent war der überwiegende Anteil davon wegen irregulären Grenzübertritten eingesperrt. 2019 kamen 36,2 Prozent der Internierten aus Algerien, 16,2 aus Sudan und 14,5 Prozent aus der Elfenbeinküste. 2018 waren es 29,3 Prozent aus der Elfenbeinküste, 15,7 Prozent aus Algerien und weniger als ein Prozent aus Sudan.

Während das Lager in Ben Guerdane administrativ formell geführt wird, bewegt sich Wardia in einer rechtlichen Grauzone. Die Haftanstalt, in der seit 2011 ausschließlich Ausländer*innen festgehalten werden, sei eine legale Körperschaft unter dem Dach des Innenministeriums, tauche im Staatsbudget unter „soziale Rehabilitierungsinstitutionen“ auf und bekomme gemeinsam mit anderen ähnlichen Einrichtungen von der Regierung Finanzmittel zugesprochen, so ein Bericht des FTDES. Die Schaffung des Zentrums werde aber weder in offiziellen Dokumenten noch auf der Internetseite des Innenministeriums erwähnt. Wardia habe damit de jure keine rechtliche Grundlage und es sei formell unklar, was die Aufgabe oder der Zweck der Anstalt sei. De facto ist Wardia ein Abschiebegefängnis, werden doch fast ausnahmslos alle hier internierten Menschen des Landes verwiesen. Wer einen „freiwilligen“ Flug ins Heimatland sowie die anfallenden Gebühren für ein Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer (20 tunesische Dinar pro Woche, umgerechnet 6,50 Euro) nicht bezahlen kann, ist auf externe Hilfen angewiesen. Caritas und IOM haben als einzige nicht-staatliche Träger beschränkten Zugang zu in Wardia internierten Menschen. Die IOM hilft tunesischen Behörden dabei, als „freiwillige Rückkehr“ bezeichnete Abschiebungen durchzuführen, indem sie Flüge bezahlt und Abzuschiebende zum Flughafen begleitet. Sobald eine in Wardia internierte Person in eine solche „freiwillige“ Rückkehr einwilligt, annulliert das tunesische Finanzministerium die offenstehenden Gebühren für die überschrittene Aufenthaltsdauer.

Wer sich einer solchen de facto erzwungenen Rückkehr ins Heimatland verweigert, dem droht die Ausweisung nach Algerien. Schon seit Jahren schieben tunesische Behörden immer wieder Geflüchtete ins Nachbarland ab. Menschen werden dabei meist in die Provinz Kasserine gebracht und in unmittelbarer Nähe zur Grenze ausgesetzt. Algerische Polizeikräfte schickten auf der algerischen Seite der Grenze aufgegriffene Menschen wiederholt zurück nach Tunesien. Beide Staaten spielen damit ein regelrechtes Pingpong mit Geflüchteten und jagen diese willkürlich im Grenzgebiet hin und her. Unterdessen soll es ebenfalls Abschiebungen nach Libyen und Zurückweisungen an der libyschen Grenze geben, nachweisbar sind bisher jedoch nur wenige Fälle. Im August 2019 hatten tunesische Behörden 36 Menschen aus der Elfenbeinküste in Sfax verhaftet und anschließend an der Grenze zu Libyen in der Wüste ausgesetzt. Nachdem die Gruppe mit dem einzigen nicht konfiszierten Mobiltelefon lokale Organisationen verständigen konnte, wurde ein Teil der Gruppe von der Nationalgarde zurückgeholt (der andere Teil der Gruppe soll nach tagelangem Warten die Grenze nach Libyen überquert haben). Seit Ende 2019 mehren sich die Berichte über rechtswidrige Abschiebungen und Zurückweisungen an der libyschen Grenze.

Derweil gibt es bis heute keine adäquate Aufklärung über das nebulöse Verschwinden hunderter algerischer Geflüchteter in Tunesien. Zwischen 2007 und 2009 waren mehrere mit Algerier*innen besetzte Boote von der tunesischen Küstenwache abgefangen und nach Tunesien gebracht worden. Nachdem ihre Internierung in einigen Fällen gegenüber Eltern der Geflüchteten bestätigt wurde, verlaufen sich ihre Spuren. Bis heute streitet der tunesische Staat seine Verantwortung für das Verschwinden dieser Schätzungen zufolge mehr als 400 Menschen ab. Ein Kollektiv hinterbliebener Familien in der ostalgerischen Stadt Annaba kämpft bis heute mit Anwält*innen für eine Aufklärung der Fälle, doch algerische und tunesische Behörden hüllen sich konsequent in Schweigen. Einer von Jurist*innen beim UN-Menschenrechtskommissariat eingereichten Beschwerde wurde 2017 stattgegeben. Bisher stecken die Untersuchungen jedoch ergebnislos fest.

Projekte der EU

Die EU und ihre Mitgliedstaaten – allen voran Italien – kooperieren bereits seit den 1990ern mit Tunesien in migrationspolitischen Fragen. Seit 2011 bauen sie ihre Zusammenarbeit in Sachen Grenzabschottung, Verhinderung von Migration, Abschiebungen von Tunesier*innen nach Tunesien und entwicklungspolitischen Maßnahmen zur Verringerung des Migrationsdruckes im Land jedoch in einer bisher beispiellosen Manier aus. Die Anzahl der in Italien angekommener Tunesier*innen ist seit 2011 zwar massiv gesunken, doch mehr als ein Drittel der zwischen Mitte 2018 und Mitte 2019 in Italien angekommenen Geflüchteten stach von der tunesischen Küste aus in See. Die EU erhöht daher weiter konsequent den Druck auf Tunesien, um dieses stärker in das EU-Grenzregime einzubinden und Migrationsbewegungen durch und von Tunesien aus nachhaltig einzuschränken.

Die Rechtsgrundlage für die Beziehungen zwischen der EU und Tunesien ist bis heute das 1998 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen, in dem der Kampf gegen „illegale“ Migration und eine Ausweitung der Rückführungen von Tunesier*innen bereits explizit vorgesehen sind. Auch der erste Aktionsplan der 2012 zwischen Brüssel und Tunis abgeschlossenen „Privilegierte Partnerschaft“ für den Zeitraum 2013 bis 2017 umfasste Maßnahmen im Bereich Kampf gegen irreguläre Migration und organisierte Kriminalität in Zusammenhang mit Migration. Der Schutz von in Tunesien lebenden Geflüchteten und die Verabschiedung eines Asylgesetzes im Land sind ebenfalls Teil der Vorhabenliste, sollen damit doch die Voraussetzungen für eine Auslagerung von Asylanerkennungsverfahren nach Tunesien geschaffen werden. Die 2014 unterzeichnete Mobilitätspartnerschaft (die auch Klauseln über Rückführungen enthält) fungiert derweil als Köder für die Regierung in Tunis, forderte diese doch schon seit Jahren eine Ausweitung legaler Migrationsmöglichkeiten für Tunesier*innen nach Europa. Profitieren dürften von diesem Abkommen aber vor allem gut qualifizierte tunesische Arbeitskräfte, die auf dem europäischen Arbeitsmarkt gefragt sind. Die Mobilitätspartnerschaft als Zugeständnis an Tunesien zu präsentieren ist demnach irreführend.

Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) und das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) bleiben dabei die wichtigsten Finanzierungsmechanismus für EU-Projekte in Tunesien. Rund 2,5 Milliarden Euro wurden in diesen Rahmen zwischen 2011 und 2018 ausgeschüttet (darunter Budgethilfen, Kredite und Mittel zur Unterstützung der politischen Transition). Die EU fördert dabei auch gezielt migrationspolitisch relevante staatliche Akteure, aber auch die Gründung spezialisierter Abteilungen in Ministerien oder Behörden mit dem Ziel, Tunesiens Regierungsapparat in Sachen Grenzkontrolle und -abschottung auf Linie zu trimmen. Neben den Sozial-, Außen- und Innenressorts ist auch das Ministerium für Entwicklung und Internationale Kooperation ein zentraler Partner der EU. Von den EU-Geldern profitierende und mit der Implementierung entsprechender Projekte beauftragte Partner sind unter anderem der UNHCR, die IOM, das UN Office on Drugs and Crime (UNODC), französische und deutsche Entwicklungshilfeorganisationen wie Expertise France, AFD (Agence Française de Développement) oder die GIZ (Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit) sowie zivilgesellschaftliche Organisationen und europäische Behörden wie das deutsche und italienische Innenministerium.

Weitere Gelder und Projekte werden derweil komplementär über den EU-Treuhandfonds für Afrika (EUTF) ausgeschüttet und durchgeführt. Bisher wurde erst ein ausschließlich auf Tunesien ausgerichtetes, mit 12,8 Millionen Euro dotiertes Programm vom EUTF aufgelegt, in dessen Rahmen unter anderem die Operationalisierung der „Nationalen Migrationsstrategie“ Tunesiens vorangetrieben wird. Diese soll das „Migrationsmanagement“ der tunesischen Regierung unterstützen, Hilfs- und Schutzprogramme zugunsten Geflüchteter ausbauen und irreguläre Migration verhindern. Andere vom EUTF finanzierte Programme wollen die sozioökonomischen Bedingungen der tunesischen Bevölkerung, die Integration von Geflüchteten und die Wiedereingliederung abgeschobener Tunesier*innen im Land verbessern. Auch sollen die Datenerhebungskapazitäten der tunesischen Statistikbehörde ausgebaut werden. Durchführende Partner dieses nur auf Tunesien ausgelegten EUTF-Projektes sind Expertise France, das Office Française de l‘Immigration et de la Intégration (OFII), die IOM, Mercy Corps und die GIZ. Derweil nimmt Tunesien zusätzlich an acht von EUTF-Mitteln finanzierten Regionalvorhaben teil. Darunter finden sich ebenfalls Projekte zum Schutz und der Integration Geflüchteter und der Wiedereingliederung Abgeschobener, aber auch Projekte mit dem Ziel, Programme zur sogenannten „freiwilligen“ Rückkehr auszubauen. Der überwiegende Teil der nach Tunesien fließenden EUTF-Mittel wird jedoch in Projekte zum Ausbau der Grenzsicherung und -kontrolle sowie in Ausbildungs- und Ausrüstungsmaßnahmen zugunsten tunesischer Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden investiert.

Von der EU geförderte Grenzsicherungsmaßnahmen in Tunesien

In der Tat versuchen EU und EU-Mitgliedstaaten Tunesiens Kapazitäten in Sachen Grenzüberwachung und -kontrolle seit Jahren in einer beispiellosen Manier auszubauen, zu modernisieren und zu professionalisieren. Entsprechende Projekte und Programme werden sowohl von der EU als auch aus Mitteln des EUTF sowie im Rahmen bilateraler Vereinbarungen finanziert und implementiert. Was wie ein undurchsichtiger und chaotischer Flickenteppich an von unzähligen europäischen Regierungen und aus zahlreichen supranationalen und nationalen Finanztöpfen geförderten Projekten anmutet, ist tatsächlich der systematische Versuch, Tunesien Außengrenzen so schnell wie möglich hermetisch abzuriegeln.

Ein zentraler, mit der Umsetzung entsprechender Projekte beauftragter Akteur in diesem Bereich ist das ICMPD (International Centre for Migration Policy Development) mit Sitz im österreichischen Wien. Dieses ist nach eigenen Angaben in über 90 Ländern aktiv und preist auf seiner Website seine Expertise in Fragen rund um Grenzmanagement, Verhinderung irregulärer Migration, Rückführungen und Menschenschmuggel explizit an. Die Organisation fungiert dabei als Scharnier zwischen dem EUTF, der EU und europäischen Regierungen sowie Partner in Drittstaaten – in diesem Falle aus Tunesien – und ist eine der zentralen Durchführungsorganisationen von EUTF-Projekten in der gesamten Region.

Das wohl wichtigste vom ICMPD umgesetzte Projekt in Tunesien ist das Border Management Programme for the Maghreb (BMP-Maghreb), das mit insgesamt 55 Millionen Euro dotiert ist und in Marokko und Tunesien irreguläre Migration bekämpfen und die „Grenzmanagementkapazitäten“ relevanter Behörden stärken will. 20 der 55 Millionen Euro der Projektmittel sind für Tunesien vorgesehen – allein 70 Prozent davon sollen nach Angaben des ICMPD-Büros in Tunis in die Beschaffung von Ausrüstung und Infrastruktur investiert werden. Der tunesische Projektpartner ist das Innenministerium, auf europäischer Seite ist neben dem ICMPD zudem das italienische Innenministerium federführend involviert. Zusätzlich zum BMP-Maghreb ist das ICMPD mit der Durchführung des aus ENI-Mitteln finanzierten EUROMED Migration IV-Programms (Ziel dieses Projektes ist die Stärkung von Nord-Süd- und Süd-Süd-Dialogen und regionalen Kooperationsmechanismen in migrationspolitischen Fragen) sowie des vom deutschen Außenministerium finanzierten Integrated Border Management-Programms beauftragt. Letzteres fördert die Implementierung einer „koordinierten nationalen Politik des integrierten Grenzmanagements“, will behördenübergreifende Trainingszentren in Nord- und Südtunesien aufbauen und tunesische Innenbehörden (Grenzpolizei, Nationalgarde, Finanzministerium, Zoll) mit Ausbildungsmaßnahmen unterstützen.

Tunesien nimmt zudem an dem aus EUTF-Mitteln finanzierten und von der GIZ und UN-Behörden umgesetzten Better Migration Management II-Programm, EUROMED Police IV (in dessen Rahmen unter anderem ein Informationsaustausch mit Europol sowie Internet-Überwachung auf der Agenda stehen) und dem vom UNODC durchgeführten Regionalvorhaben Dismantling Criminal Networks Operating in North Africa-Programm teil. Letztes soll 2020 starten und Abfangkapazitäten von Grenzkontrollbehörden an zentralen Grenzübergängen und in für Schleuser wichtigen Städten ausbauen. Das formell unter dem Label Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel firmierende Projekt will die regionale Zusammenarbeit stärken und Tunesien mittels Trainings in Sachen Verhinderung und Bekämpfung von Cyberkriminalität unterstützen. In Fragen der technischen Hilfe greift UNODC in diesem Programm auf Ausbilder*innen aus Italien, Frankreich und Großbritannien zurück und kooperiert mit Deutschland im Bereich Erkennungskapazitäten gefälschter Dokumente und Urkunden. Berlin lieferte in diesem Kontext entsprechende Ausrüstung und finanzierte Trainings- und Ausbildungsmaßnahmen zugunsten Tunesiens.

Deutsch-tunesische Sicherheitskooperation im Bereich Migrationskontrolle

Sicherheitspolitisch kooperiert Tunesien zusätzlich auf bilateraler Ebene mit mehreren EU-Staaten, vor allem Italien, Deutschland, Großbritannien und den USA. Seit 2015 finanziert das britische Außenministerium ein Programm zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien, in dessen Rahmen Trainingsmaßnahmen zugunsten tunesischer Innenbehörden durchgeführt werden. Im Fiskaljahr 2018/2019 wurden für diese vom britischen Verteidigungsressort und dem UN Development Programm (UNDP) umgesetzten Maßnahme rund 2 Millionen Euro bereitgestellt. Deutschland intensiviert unterdessen bereits seit 2012 seine Bemühungen, mit Tunesiens Sicherheitsapparat enger zu kooperieren und unterstützt diesen mit umfangreichen Ausrüstungs- und Ausbildungshilfen. 2015 richtete die deutsche Bundespolizei ein Projektbüro in Tunis ein, während die Bundesregierung 2016 ein Sicherheitsabkommen mit Tunesien abschloss. Im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfen sind auf deutscher Seite die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) involviert, auf tunesischer Seite die Küstenwache, mehrere Abteilungen des Innenministerium, die Nationalgarde und die Grenzpolizei. Zu den konkreten Projekten zählen unter anderem die Einrichtung eines gemeinsamen regionalen Lagezentrums der Nationalgarde und der Grenzpolizei, die Einrichtung und Ausstattung von drei Polizeischulen sowie umfangreiche Material- und Ausrüstungslieferungen (mindestens 37 Geländewagen und 20 Kleinbusse, fünf Unimog-Lkw, zwei motorisierte Schlauchboote, 26 Quads, Schutzwesten, Wärmebildkameras, Ferngläser, Nachtsichtgeräte, Digitalkameras, Notstromaggregate, IT-Ausrüstung, 100 mobile AFIS-Fingerabdrucklesegeräte sowie vier stationäre Endgeräte plus Software).

Während die Bundesregierung auch Gelder für die Modernisierung von Grenzposten an der tunesisch-algerischen Grenze bereitstellte, lieferte sie zudem Ausrüstungsgüter für mobile elektronische Grenzüberwachungssysteme für die Überwachung und Kontrolle der tunesisch-libyschen Grenze (dafür wurden in einer ersten Projektphase fünf mobile Radarsysteme inklusive weitreichender Kameras im Wert von sieben Millionen Euro beschafft) und kooperiert mit den USA dabei, an ebenjener Grenze ein ortsfestes elektronisches Grenzüberwachungssystem zu installieren. Während die Grenze zwischen den tunesisch-libyschen Grenzübergängen Ras Jedir und Dehiba bereits entsprechend ausgerüstet ist (auf einer Länge von rund 350 Kilometern Länge wurde hier ein mit Stacheldraht umgebender Graben errichtet, der vor allem das Passieren von Fahrzeugen erschwert), soll das Projekt ausgeweitet werden und bei seiner Fertigstellung an der gesamten tunesisch-libyschen Grenze von Ras Jedir bis nach Borj Al-Khadra installiert sein.

Tunesiens restriktive Migrationskontrolle auf See

Tunesiens Küstenwache wird derweil schon seit Jahren systematisch mit Ausbildungsmaßnahmen und der Bereitstellung von Ausrüstung modernisiert und damit sukzessive in das EU-Grenzkontrollregime integriert. Schon unter Ben Ali lieferte Italien Patrouillenboote an Tunesien und hielt die Regierung an, die Küsten engmaschiger zu überwachen und Abfahrten in Richtung Italien zu unterbinden. Parallel dazu lässt Tunesiens Regierung in Kooperation mit einer privaten tunesischen Firma seit 2015 eigene Patrouillenboote im Land produzieren. 2018 lief das dritte lokal gefertigte Boot vom Stapel. Die US-Regierung lieferte seit 2012 mindestens 26 Patrouillenboote und 13 Radarsysteme, die an Tunesiens Küsten installiert wurden und die Überwachungskapazitäten tunesischer Behörden erweitern sollen. Seit 2011 setzt Tunesiens Regierung diese Politik grundsätzlich fort und verursachte im Zuge ihrer Grenzkontrollpolitik mehrfach tödliche Zwischenfälle und klare Rechtsbrüche gegen internationale Konventionen. 2011 hatte ein tunesisches Patrouillenboot ein mit 120 Geflüchteten besetztes Boot nahe der tunesischen Küste gerammt, nur 98 Personen konnten lebend gerettet werden. Ein tunesisches Gericht hatte den Eltern der Toten oder Vermissten erst Jahre später Entschädigungszahlungen zugesprochen. Nach einem ähnlichen Vorfall 2017 konnten acht Leichen geborgen werden, 20 Menschen gelten als vermisst.

In zwei Fällen verwehrten tunesische Behörden in Not geratenen Booten die Einfahrt in tunesische Häfen und lieferten sich damit eine Kraftprobe mit europäischen Regierungen auf dem Rücken von sich in Seenot befindenden Menschen. Im Juli 2018 hatten sich Malta, Frankreich und Italien geweigert, das mit 40 Menschen besetzte und in internationalen Gewässern in Seenot geratene Boot „Sarost 5“ anlanden zu lassen. Auch Tunesien untersagte den Insassen zunächst einen tunesischen Hafen anzusteuern, ließ das Boot aber schließlich in den Hafen von Zarzis einlaufen. Im Mai 2019 sorgte ein ähnlicher Fall international für Schlagzeilen. Nachdem der ägyptische Schlepper „Maridive 601“ insgesamt 75 in Libyen in See gestochene Menschen im Mittelmeer gerettet hatte und Tunesien ansteuern wollte, erklärten sich tunesische Behörden erst drei Wochen später dazu bereit, das Boot in Zarzis anlanden zu lassen. Offenbar willigte Tunesien erst dann in die Aufnahme der Insassen ein, nachdem sich die Mehrheit der Geretteten für eine von der IOM organisierte „freiwillige“ Rückkehr bereiterklärt hatte. Ob die Rückführungen von 32 Menschen aus Bangladesch jedoch wirklich freiwillig war, darf bezweifelt werden, erklärten Angehörige der Geretteten doch später, dass diesen mit dem Entzug der Versorgung mit Lebensmitteln und medizinischer Versorgung gedroht wurde, sollten sie nicht in eine unverzügliche Rückführung einwilligen.

Grenzabschottungspolitik Italiens in Tunesien

In Sachen EU-Grenzauslagerung nach Tunesien ist Italien bereits seit den späten 1990ern der mit Abstand wichtigste Akteur auf europäischer Seite und baut seine migrationspolitische Kooperation mit Tunesien vor allem seit 2011 zusätzlich massiv aus. Schon 1998 unterzeichneten die Regierungen in Tunis und Rom ein Abkommen über eine Zusammenarbeit im Polizeibereich und eine Rückführungsvereinbarung, in der sich beide Länder verpflichteten, eigene Staatsbürger*innen sowie Drittstaats-Angehörige (ausgenommen sind Menschen aus Mitgliedstaaten der Arabischen Maghreb-Union), die ihr jeweiliges Staatsgebiet durchquert hatten, zurückzunehmen. Das Abkommen trat 1999 in Kraft und ist bis heute Grundlage für die von Italien durchgeführten polizeilichen Trainingsmaßnahmen zugunsten tunesischer Behörden. Seit dem Jahr 2000 koordinieren Italien und Tunesien zunehmend ihre Grenzkontrollmaßnahmen im Mittelmeer, erste Berichte über Push-Back-Operationen gibt es bereits seit 2003.

Nachdem 2011 mehr als 25.000 Tunesier*innen irregulär nach Italien übergesetzt waren, intensivierte die Regierung in Rom ihre Bemühungen, die migrationspolitische Kooperation mit Tunesien signifikant auszuweiten. Noch im selben Jahr einigten sich beide Länder im Rahmen eines Protokolls, dessen Inhalt bis heute nicht vollständig bekannt ist, darauf, den bilateralen Informationsaustausch auszubauen, während sich Italien bereiterklärte, zusätzliche Schulungen zugunsten tunesischer Sicherheitsbehörden durchzuführen, diese mit Ausrüstung zu beliefern und ein nautisches Ausbildungszentrum in Tunesien zu eröffnen. Teil der Vereinbarung war zudem die regelmäßige Durchführung von Abschiebeflügen von Italien nach Tunesien. Einigte man sich zunächst auf eine wöchentliche Quote von 30 Personen, werden seit 2017 in zwei Charterflügen pro Woche bis zu 60 formell ausreisepflichtige Tunesier*innen von Palermo nach Enfidha abgeschoben. 2017 wurden auf diesem Wege 1.916 und 2018 1.907 Tunesier*innen zurückgeführt.

Auch stockte Italien seither seine migrationspolitisch motivierten Ausrüstungslieferungen nach Tunesien auf und versorgte tunesische Sicherheitsbehörden mit allradbetriebenen Fahrzeugen für die Kontrolle der Landgrenzen, IT-Ausrüstung sowie Patrouillenbooten. Seit 2012 übergab Italien mindestens zwölf solcher Boote an die tunesische Marine und die Küstenwache. Italien legte 2017 mit dem „Italian Fund for Africa“ einen eigens für migrationspolitisch motivierte Projekte in Afrika geschaffenen Finanztopf auf, aus dessen Mitteln IT-Ausrüstung und allradbetriebene Fahrzeuge zugunsten tunesischer Behörden bezahlt und beschafft werden sollen. Zugriff auf die Mittel des Funds hat dabei nicht mehr ausschließlich das italienische Außenministerium, sondern auch das Innenministerium in Rom, das in migrations- und abschottungspolitischen Fragen sowie in Sachen Bekämpfung von Fluchtursachen inzwischen zum wichtigsten staatlichen italienischen Akteur aufgestiegen ist.

Rom setzt heute im Rahmen seiner Abschottungspolitik in Tunesien vor allem auf zwei Achsen. Einerseits will Italiens Regierung ihre Abschiebevereinbarungen mit Tunesien überarbeiten und die bisher geltenden wöchentlichen Quoten abschaffen und so Rückführungen beschleunigen und ausweiten. Andererseits versucht Italien tunesische Häfen als „sicher“ einstufen zu lassen, um künftig im Mittelmeer abgefangene Boote mit Geflüchteten an Bord auch nach Tunesien schicken zu können. Gespräche über eine Ausweitung der bisherigen Vereinbarungen mit Tunis fanden offenbar im Rahmen der letzten UN-Vollversammlung in New York im November 2019 auf Minister*innenebene statt. Im Gegenzug für eine solche Statusänderung tunesischer Häfen soll Rom Tunesien zusätzliche wirtschaftliche Hilfen angeboten haben.

Entwicklungspolitische Kooperation als Mittel zur Migrationskontrolle

Ein weiterer zentraler Pfeiler der europäischen Migrations- und Abschottungspolitik im Mittelmeerraum und in Afrika ist die Entwicklungszusammenarbeit (ODA). In deren Rahmen sollen die Lebensbedingungen von Staatsbürger*innen der jeweiligen Länder und der vor Ort lebenden Geflüchteten verbessert werden, um Bleibeanreize zu schaffen und die irreguläre Migration nach Europa zu reduzieren. In Tunesien kommt entwicklungspolitischen Ansätzen dabei eine besondere Rolle zu, setzt doch der überwiegende Anteil der tunesischen irregulären Migrant*innen aus sozioökonomischen und wirtschaftlichen Gründen nach Europa über. Die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist in dieser Frage jedoch widersprüchlich, denn während immense Summen in entwicklungspolitische Projekte gesteckt werden, um die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern und jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben, wird im Rahmen der ALECA-Verhandlungen an einem bilateralen Wirtschafts- und Handelsmodell gefeilt, das Tunesiens Volkswirtschaft nachhaltig schädigen dürfte und ganze Industrie- und Wirtschaftsbereiche im Land existentiell bedroht – mit unabsehbaren Folgen für die Migrationsdynamiken in der tunesischen Gesellschaft.

Schon das 1998 in Kraft getretene Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Tunesien beinhaltet Passagen, in denen sich die EU zur Förderung beruflicher Perspektiven junger Menschen und der Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen im Land verpflichtet, um Bleibeanreize zu schaffen („reducing migratory pressure, in particular by creating jobs and developing trainings in areas from which emigrants come“ und „improving living conditions in poor, densely populated areas“). Seit 2011 wurden die entwicklungspolitischen Aktivitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten – aber auch der Schweiz oder der USA – dabei in einer beispiellosen Intensität ausgebaut. In diesem Kontext ebenfalls relevant sind Projekte, die unter dem Deckmantel von Demokratieförderung oder der Unterstützung des Übergangsprozesses im Land lanciert und implementiert wurden und werden.

Zentrale Akteure sind hier vor allem staatliche französische Entwicklungshilfeorganisationen wie AFD und Expertise France sowie die staatliche deutsche GIZ. Während die US-amerikanische Hilfsorganisation USAID erst 2019 ein vollwertiges Projektbüro in Tunesien eröffnete, ist die Schweiz bereits seit Jahren ein zentraler Akteur in Sachen bilateraler Entwicklungskooperation in Tunesien. Die schweizerische Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) führt in Tunesien, Algerien, Marokko und Ägypten das Globalprogramm Migration und Entwicklung (GPME) durch und koordiniert ihre Aktivitäten dabei eng mit anderen schweizerischen Behörden wie dem Bundesamt für Migration, aber auch internationalen Organisationen wie der Weltbank. Die DEZA hat eine Migrationspartnerschaft mit Tunesien abgeschlossen, die unter anderem Rückkehrhilfen und Projekte zur Reintegration von Abgeschobenen, Projekte zum Schutz und der Unterstützung verletzlicher Migrant*innen, Hilfen zum Ausbau der staatlichen Kapazitäten für die Migrationssteuerung sowie Unterstützung für die Ausarbeitung des tunesischen Asylgesetzes beinhaltet.

Die GIZ unterhält in Tunesien derweil eines ihrer größten Projektbüros weltweit und hat 2019 ihr Personal und ihre Aktivitäten abermals massiv aufgestockt. Eines ihrer zentralen Projekte im Land ist das in Kooperation mit der deutsch-tunesischen Handelskammer (AHK) aufgebaute „Centre d‘orientation et de reconversion professionell“ (CORP, Migrationsberatungszentrum), mit dessen Hilfe sie die Lücke zwischen Bedarf und Angebot auf dem tunesischen Arbeitsmarkt zu schließen versucht. Das CORP wird dabei nicht nur durch bundesdeutsche Mittel gefördert, sondern kooperiert auch im Rahmen eines von der EU finanzierten und von der IOM durchgeführten Projektes zur Arbeitsbeschaffung tunesischer Arbeitssuchender. Das einzige, auf Tunesien begrenzte EUTF-Projekt hat dabei ebenfalls einen expliziten, aber nicht ausschließlich entwicklungspolitischen Fokus und setzt vor allem auf sozioökonomische Maßnahmen im Land, die Bleibeanreize schaffen sollen.

Welche Rolle spielen (welche) NGOs?

Neben zahlreichen tunesischen und internationalen staatlichen oder semi-staatlichen Organisationen und Behörden sind in Tunesien zusätzlich unzählige lokale und internationale NGOs im Migrationsbereich aktiv und leisten dabei vor allem direkte Hilfe und Unterstützung für Geflüchtete, operieren aber auch in den Bereichen Vernetzung und Lobbying für die Rechte Geflüchteter im Land. Während internationale NGOs und Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International oder EuroMed Rights in ihren Stellungnahmen und öffentlichen Interventionen vor allem menschenrechtspolitische Standpunkte vertreten, versuchen tunesische Menschenrechtsgruppe wie FTDES eine Balance zwischen menschenrechtspolitischem Lobbying für die Rechte Geflüchteter und den Folgen der EU-Grenzauslagerungspolitik für Tunesien zu finden.

In Sachen direkter Hilfe für Geflüchtete kooperieren UNHCR und IOM in Tunesien nicht nur mit dem Roten Halbmond und dem CTR, sondern mit einer Vielzahl staatlicher und privater Organisationen – teils im Rahmen langjähriger Vereinbarungen und teils punktuell. Der UNHCR setzt zum Beispiel seit Jahren auf eine enge Zusammenarbeit mit dem semi-staatlichen IADH (Institut Arabe des Droits de l‘Homme), das unter dem Mandat des UNHCR stehenden Menschen mit Rechtsberatung beistehen soll und diesen im Falle von Konflikten mit der tunesischen Justiz Anwält*innen bereitstellt. Während sich das 1989 gegründete IADH als unabhängige Organisation darstellt, ist es de facto eng mit tunesischen Behörden und staatlichen zivilgesellschaftlichen Kräften verwoben. In seinen Aufsichtsgremien sitzen zudem Vertreter*innen mehrerer UN-Behörden wie dem UNHCR und dem UNDP – eine strukturelle Verzahnung, die die Unabhängigkeit des IADH im Umgang mit Geflüchteten grundlegend in Frage stellt.

Terre d‘Asile Tunisie, ein lokaler Ableger von France Terre d‘Asile, ist seit 2012 in Tunesien aktiv und kooperiert unter anderem im Rahmen von durch die EU finanzierten Projekten mit dem UNHCR, dem CTR und studentischen Organisationen. Es unterhält im Norden von Tunis das Maison du Droits et des Migrations, einem Zentrum für Veranstaltungen und Konferenzen, bietet Geflüchteten Beratung und begrenzte medizinische Betreuung an und finanziert eine Not- und Übergangsunterkunft für Geflüchtete (allerdings mit nur acht Plätzen, Stand Dezember 2019). Wie das Gros der in Tunesien operierenden europäischen Organisationen ist auch Terre d‘Asile Tunisie strukturell abhängig von EU-Mitteln und eng mit dem UNHCR und dessen Partnerorganisationen verzahnt.

Ein weiterer wichtiger internationaler Akteur im Bereich Nothilfe ist der DRC (Danish Refugee Council), der vor allem im südtunesischen Médenine aktiv ist und statusungebundene Unterstützung für aus dem Mandat von UNHCR oder IOM herausgefallenen Menschen anbietet. Der DRC verteilte bis Ende 2019 unter anderem Lebensmittelmarken und andere Unterstützungsleistungen an in Südtunesien lebende bedürftige Geflüchtete, stellte das Programm jedoch aufgrund mangelnder Finanzierung inzwischen ein.

Ebenfalls in Médenine aktiv ist die lokale NGO Enfants de la Lune, die unter anderem Hilfen für Minderjährige, Beratungsleistungen und medizinische Betreuung für in der Region lebende Geflüchtete anbietet und eine der wenigen NGOs vor Ort ist, die ihre Türen konsequent offen zu halten versucht. Die Organisation war federführend dabei beteiligt, eine lokale Koordinierungs- und Kooperationsplattform aufzubauen (Coalition des Associations Humanitaires de Médenine), an der heute insgesamt neun NGOs und semi-staatliche Träger beteiligt sind. Enfants de la Lune arbeitet eng mit dem DRC und anderen internationalen Organisationen zusammen und erhielt in den letzten Jahren Projektmittel des UNDP, der schweizerischen DEZA, des Institut Française und der GIZ, die unter anderem die Kosten für Klimaanlagen im von der Organisation betriebenen Zentrum in Médenine sowie einem Minibus übernahm.

Wirtschaftliche Interessen – Wer profitiert?

Die wichtigsten unmittelbaren Profiteure der EU-Grenzabschottungspolitik in Tunesien sind vor allem jene Unternehmen, die Tunesien mit Ausrüstungsgütern und Überwachungstechnologie beliefern. Dazu zählen unter anderem die italienische Cantiere Navale Vittoria, die Patrouillenbooten nach Tunesien lieferte, die auf die Produktion optronischer Geräte spezialisierte deutsche Firma Hensoldt oder das französische Unternehmen MORPHO, das Software für Fingerabdruckscanner vertreibt. Ebenso direkt profitieren sämtliche Organisationen, die in Tunesien migrations- und abschottungsrelevante Projekte, Ausbildungsmaßnahmen und anderweitige Aktivitäten in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Migrationssteuerung oder Grenzkontrolle durchführen und heute eine regelrechte Armee an Mitarbeiter*innen in Tunesien beschäftigen. Neben staatlichen Entwicklungshilfeorganisationen aus Deutschland und Frankreich wie der AFD, Expertise France oder der GIZ gehören dazu auch private NGOs und Beratungsorganisationen wie das ICMPD, unzählige UN-Organisationen (UNHCR, IOM, UNODC, und andere), aber auch tunesische Regierungsstellen und Behörden, die durch von der EU geförderte Projekte in Sachen Grenzmanagement, Migrationssteuerung und bilateraler migrationspolitischer Kooperation neues Personal anstellen können und ihren Aktionsradius massiv ausweiten.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten ziehen nicht nur in migrationspolitischen Fragen einen direkten Nutzen aus der verstärkten Einbindung Tunesiens in das europäische Grenzregime, sondern auch in sicherheits-, wirtschafts- und handelspolitischen Belangen. Durch die zunehmende Aufrüstung und Kontrolle der tunesischen Landgrenzen werden diese de facto sukzessive geschlossen – eine Entwicklung, die auch den regulären und irregulären Warenaustausch mit Algerien und Libyen signifikant beeinträchtigt. Die EU verknüpft ihre migrationspolitische Kooperation mit Tunesien dabei direkt mit Wirtschaftshilfen und setzt das Land zeitgleich massiv unter Druck, das Freihandelsabkommen ALECA voranzutreiben. Sollte dieses tatsächlich unterzeichnet und ratifiziert werden, würden sämtliche Versuche Tunesiens und seiner Nachbarländer, die regionale Wirtschaftsintegration zu intensivieren, um sich von europäischen Importen und der Abhängigkeit vom Zugang zum EU-Markt zu befreien, direkt und unmittelbar untergraben werden.

Wer verliert?

Zu den großen Verlierer*innen der EU-Grenzabschottungspolitik zählen vor allem Geflüchtete und – im Falle Tunesiens – die tunesische Gesellschaft. Geflüchtete werden von tunesischen Behörden immer wieder nach Algerien abgeschoben, während algerische Sicherheitskräfte Menschen in einer ähnlichen Manier regelmäßig und willkürlich zurückjagen. Ein solches Pingpong mit Geflüchteten zu spielen ist nicht nur an der tunesisch-algerischen Grenze immanent, sondern wird von zahlreichen vom EU-Grenzregime betroffenen Staaten teils systematisch betrieben. Geflüchtete werden damit zum Spielball der internationalen und europäischen Migrations- und Sicherheitspolitik, während Länder wie Algerien oder Tunesien zum Nachahmen dieser Politik genötigt werden und eigene Legitimitätsnarrative für ihre restriktive Einwanderungs- und Migrationspolitik zu entwickeln versuchen. Die EU hat mit ihrer Grenzabschottungspolitik einen für hunderttausende Menschen verheerenden Kreislauf in Gang gesetzt, dessen Ende weiterhin nicht in Sicht ist. Das internationale Flüchtlingsrecht wird durch die immer weiter vorangetriebene Militarisierung der EU-Außengrenzen, der rhetorischen Delegitimierung von Flucht und Migration sowie der Auslagerung von Asylprozeduren zudem zusätzlich ausgehöhlt.

Derweil wird auch die tunesische Bevölkerung pauschal abgestraft und durch das immer restriktivere Visaregime europäischer Regierungen in Kollektivhaft genommen. Die immer aufwändiger und teurer werdenden Visaanträge bei europäischen Botschaften sorgen dabei für eine stark ansteigende Frustration bei tunesischen Antragsteller*innen und verschließen und verkomplizieren den wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch zwischen Nord und Süd.

Weitere direkte Verlierer*innen dieser Politik in Tunesien sind auch die nahe der algerischen und libyschen Grenze liegenden Gemeinden und die gesamte Fischereiwirtschaft im Land. Gemeinden nahe der libyschen und algerischen Grenze leben seit Jahrzehnten vom informellen Handel und dem Schmuggelgeschäft mit den Nachbarländern (vor allem mit Benzin, das in Libyen und Algerien deutlich billiger ist als in Tunesien). Durch die Aufrüstung und Militarisierung der tunesischen Landgrenzen, deren Ziel auch die Verhinderung von Waffen- und Drogenschmuggel und Menschenhandel ist, wird der in Grenznähe lebenden Bevölkerung die Lebensgrundlage entzogen. Immer wieder kam es in den letzten Jahren im Südosten Tunesiens – unter anderem in Ben Guerdane und Dehiba – zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der vom informellen Handel lebenden Bevölkerung, die durch restriktiverer Grenzkontrollen und der Überwachung der Grenzregionen ihre Einkommensquellen verliert. Zwar versprachen Tunesiens Regierung und internationale Geldgeber immer wieder, in den betroffenen Regionen zu investieren, um alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, doch bisher blieb es weitgehend bei Lippenbekenntnissen.

Tunesiens Fischereisektor, ebenfalls direkt von der Militarisierung des südlichen Mittelmeerraumes betroffen, leidet seit Jahren an dem immer weiter eingeschränkten Zugang zu Fischgründen. Tunesische Fischer*innen sind durch die Neuaufteilung maritimer Fischereizonen, aber auch den Aktivitäten der Libyschen Küstenwache de facto von den ergiebigsten und hochwertigsten Fischgründen im Mittelmeer abgeschnitten und leiden seit Jahren an massiven Ertragseinbrüchen, die vor allem Familienbetriebe mit kleinen und mittelgroßen Kuttern bedrohen und damit tausenden an Tunesiens Küsten lebenden Familien die Lebensgrundlage entziehen.

Welchen Widerstand gibt es?

Tunesische zivilgesellschaftliche Kräfte wie das FTDES oder lokale Aktivist*innenkollektive machen zwar durchaus mobil gegen die Versuche der EU, Tunesien als Vorposten seines Grenzregimes aufzubauen und verstärkt in die restriktive EU-Grenzabschottungspolitik einzubinden, haben bisher mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen jedoch nur eine begrenzt effektive und mobilisierende Wirkung entfalten können. Die heute kaum zu ignorierenden Proteste und die Opposition gegen ALECA in Tunesien sind aber durchaus ein Beispiel dafür, wie mit konsequenter Aufklärungsarbeit, Konferenzen, Protesten und Vernetzungsinitiativen eine breite zivilgesellschaftliche und politische Front gegen ein als unausweichlich porträtiertes neokoloniales EU-Projekt aufgebaut werden kann. ALECA wird heute in seiner derzeit auf dem Tisch liegenden Form nicht nur von NGOs, Aktivist*innen und linken Parteien abgelehnt, sondern auch vom einflussreichen Gewerkschaftsdachverband UGTT und Teilen des Staatsapparates. Selbst eher EU-freundliche politische Kräfte und Unternehmer*innenverbände wie UTICA (Union Tunisienne de l‘Industrie, du Commerce et de l‘Artisanat) gehen zumindest öffentlich auf Distanz zu dem Abkommen.

Die tunesische Regierung und der Staatsapparat verfolgen in migrationspolitischen Fragen eine ambivalente und teils inkohärente Haltung, versuchen sie doch, sich Optionen offen zu halten und sich gegen allzu offensichtliche und neokoloniale Versuche zu wehren, Tunesien als Grenzvorposten aufzubauen. Anderseits kooperiert Tunesiens Staatsführung bereits seit den späten 1990ern immer wieder umfassend mit der EU in Sachen Grenzabschottung und -kontrolle und nutzt das Thema oft nur als Teil der bilateralen Verhandlungsmasse, um sich in anderen Politikbereichen Handlungsspielräume zu eröffnen. Dem Land bleibt ob der immanenten politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit von der EU zudem nichts Anderes übrig, als zumindest partiell mit ihr zu kooperieren und ist aufgrund der mangelhaften und disfunktionalen regionalen Wirtschaftszusammenarbeit in politischen und wirtschaftlichen Belangen schlichtweg erpressbar.

Materialien und Quellen

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