One-way Ticket nach Afrika

June 22nd, 2022 - written by: Thomas Müller, Simone Schlindwein, Merle Thiel, Sascha Zinflou

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Thomas Müller, Simone Schlindwein, Merle Thiel, Sascha Zinflou

Das Bild ist von @StpDeportations

Der ruandisch-britische Migrationsdeal

Am 13. April dieses Jahres unterzeichneten die britische Innenministerin Priti Patel und der ruandische Minister für Äußeres und internationale Kooperation Vincent Biruta in Kigali ein Memorandum of Understanding über eine “Asylpartnerschaft” zwischen ihren Ländern. Das Abkommen soll es Großbritannien für zunächst fünf Jahre erlauben, Menschen, die dort Asyl suchen, ohne weitere Prüfung nach Ruanda zu bringen, wo sie ein Verfahren nach ruandischem Recht durchlaufen können und im Anschluss entweder ein Bleiberecht in Ruanda erhalten, im Rahmen des Resettlements von einem weiteren Staat aufgenommen, oder in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Eine Rückkehr nach Großbritannien auch im Falle einer Anerkennung ist für sie nicht vorgesehen. Im Gegenzug zahlt Großbritannien der ruandischen Regierung 120 Millionen Pfund und erklärt sich bereit, ”einen kleinen Teil der vulnerabelsten” (“a portion of Rwanda’s most vulnerable refugees”) Flüchtlinge aufzunehmen, die derzeit in Ruanda leben. Die Vereinbarung wurde rückwirkend für die Zeit ab dem 1. Januar 2022 getroffen und richtet sich explizit gegen Geflüchtete, die über die Kanalroute aus Nordfrankreich nach Großbritannien gelangt sind. Sie ist zugleich aber so weit gefasst, dass sie unabhängig von der Herkunft faktisch alle betrifft, die aus der EU oder einem anderen als sicher eingestuften Drittstaat eingereist sind.

Reaktionen und vorläufiges Scheitern

Während der britische Premierminister Boris Johnson den Migrationsdeal als “Weltpremiere” und “starkes Abschreckungsmittel” feierte und die Innenministerin ihn bereits als Ersatz für das “kaputte” Asylsystem sieht, zeigten sich Nichtregierungsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International, Jurist_innen, aber auch das UNHCR entsetzt. Von einem “beschämend grausamen” Deal sprechen mehr als 160 NGOs in einem offenen Brief. Gegen die Umsetzung des Abkommens klagten mehrere Organisationen. Durch die Intervention des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, konnte der erste Flug mit sieben Personen, der für den 14. Juni 2022 angesetzt war, verhindert werden. Zuvor wies der High Court des Vereinigten Königreiches eine Klage ab, die eingereicht worden war von den Organisationen Care4Calais und Detention Action gemeinsam mit der Gewerkschaft Public and Commercial Services Union und vier Migrant_innen, die am 14. Juni 2022 abgeschoben werden sollten. Dieses Urteil beruhte auf der Annahme, dass Ruanda die Vereinbarung des Abkommens einhalten würde, auch wenn sie rechtlich nicht bindend ist, räumte aber ein, dass die Entscheidung, Ruanda als sicheres Drittland zu behandeln, auf unzureichenden Ermittlungen beruhte. Eine Berufung gegen das Urteil wurde am 14. Juni 2022 vom Supreme Court abgelehnt.

In Folge eines am 13. Juni 2022 eingereichten Eilantrags prüfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg den Fall eines irakischen Staatsangehörigen, der am 17. Mai 2022 Asyl im Vereinigten Königreich beantragt hatte und am 14. Juni 2022 nach Ruanda überführt werden sollte. Der Gerichtshof entschied dann wenige Stunden vor der geplanten Abschiebung, “dass der Antragsteller bis zum Ablauf einer Frist von drei Wochen nach Erlass der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung im laufenden gerichtlichen Überprüfungsverfahren nicht abgeschoben werden sollte.” Dabei stützte sich die Entscheidung auch auf Bedenken des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), dass Asylsuchende, die aus dem Vereinigten Königreich nach Ruanda überstellt werden, keinen Zugang zu fairen und effizienten Asylverfahren haben, als auch hinsichtlich der Einstufung Ruandas als sicheren Drittstaat und der Gefahr einer Behandlung, die gegen die in der Europäischen Konvention für Menschenrechte verankerten Rechte des Klägers verstößt. Außerdem liegt Ruanda außerhalb des Geltungsbereichs dieser Konvention und somit hätte es keinen rechtlich durchsetzbaren Mechanismus für die Rückkehr des Antragstellers in das Vereinigte Königreich im Falle einer erfolgreichen Anfechtung vor inländischen Gerichten gegeben.

Mit dieser Entscheidung wurde der angesetzte Flug mit sieben Personen verhindert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, für die verbleibenden sechs Personen ähnliche Einwände vorzubringen. Die britische Regierung möchte jedoch weiter an ihren Plänen festhalten, und so ließ die britische Innenministerin nach Scheitern des Fluges verlauten, dass “wir uns nicht davon abschrecken [lassen], das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen”.

Problematische Bedingungen und ein zweifelhafter Partner

Auch wenn der Flug für das Erste verhindert wurde, bleiben grundlegende Fragen bezüglich der Kriterien offen, nach welchen Personen für Abschiebungen ausgewählt werden.

So geht Care4Calais von 130 Menschen aus, die in Abschiebehaft auf ihre Überführung warten, mehr als ein Drittel von ihnen aus dem Sudan. Heikel ist die Ankündigung, auch zwei laut einem von Care4Calais in Auftrag gegebenen medizinischen Gutachten noch minderjährige Personen zu überführen, die vom Innenministerium jedoch als volljährig eingestuft werden. Nach Berichten von Care4Calaiswaren über 70% der Menschen mit Abeschiebescheiden entweder in ihren Herkunftsländern oder auf der Flucht, Folter oder Menschenhandel ausgesetzt. Zusätzlich zu teils traumatisierenden Erfahrungen der Flucht stellen die neuerliche Inhaftierung und die Angst vor einer Überführung nach Ruanda eine weitere mentale Belastung für viele Betroffene dar, und führen bei Ihnen zu Verzweiflung und Aussichtslosigkeit. Ein Mann, der in Libyen gefoltert wurde und sich jetzt in Abschiebehaft befindet, berichtete, dass "jedes Mal, wenn die Tür seines Zimmers zuschlägt, er an die Folterungen in Libyen zurückdenkt. Das gibt ihm das Gefühl, wahnsinnig zu werden." Ein anderer Mann sagte, dass man seine Leiche nach Ruanda schicken könne, aber er würde lieber sterben als dorthin zu gehen. Als Reaktion auf bevorstehende Überführungen nach Ruanda und mangelnde Informationen von staatlicher Seite traten 17 Migrant_innen im Brook House detention center in einen fünftägigen Hungerstreik. Laut BBC wurde der Hungerstreik beendet, nachdem das Personal den Streikenden Zucker zum Mischen mit Wasser verweigerte.

Das als Abschreckung vor allem gegen die Channel migrants konzipierte Abkommen ist also in mehrfacher Hinsicht problematisch: Großbritannien versucht, sich jeglicher Prüfung eines Schutzbedürfnisses oder wie im Fall der Minderjährigen, eines Abschiebehindernisses (dessen Verneinung hier eine ordnungsgemäße und rechtlich überprüfbare Altersbestimmung voraussetzen würde) zu entledigen und verweigert ankommenden Menschen weitgehend die Möglichkeit, sich gegen die Entscheidung über ihre Umsiedlung rechtlich zur Wehr zu setzen – das Konzept von Asyl als individuelles Recht wird damit faktisch abgeschafft.

Zudem begegnet Ruanda als Partner politischen und rechtsstaatlichen Bedenken. Laut dem Demokratieindex des Economist gilt das Land als autoritäres Regime und belegt dort Platz 127 von 167. Auch offizielle britische Stellen weisen immer wieder auf Defizite bei Demokratie und Menschenrechten hin. Auch wenn das britische Innenministerium am 11. Mai 2022 nach Abschluss des Abkommens seine Einschätzung der Menschenrechtslage in Ruanda überarbeitet und entschärft hat, schneidet Ruanda darin im Vergleich zu Subsahara-Afrika bei der Vereinigungsfreiheit, der politischen Freiheit und der Gewalt durch staatliche Stellen immer noch stark unterdurchschnittlich ab. Die Diskriminierung von LGBT* ist dabei nicht gesondert betrachtet, allerdings warnt die britische Regierung in ihrem Foreign Travel Advice für Ruanda, dass “Homosexualität [...] nicht illegal [ist], aber bei vielen verpönt bleibt”, und “LGBT-Personen können Diskriminierung und Missbrauch erfahren, auch durch lokale Behörden.” Die Überarbeitung des Menschenrechtsberichts im Kontext des Abkommens verweist auch auf ein außenpolitisches Problem: Ruanda, dessen demokratische Entwicklung nach Einschätzung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) “mit der sozio-ökonomischen bislang nicht Schritt gehalten” hat, wird Kritik aus Großbritannien weniger zu befürchten haben. Priorität hat, den Channel Migrants möglichst deprimierende Perspektiven in Aussicht zu stellen.

Die Grenzfalle

Die Abschreckung von Channel Migrants durch die Aussicht, bei Erreichen ihres Ziels nach Ruanda deportiert zu werden, steht im Kontext einer langen Entwicklung, die 1986 mit den Planungen des Kanaltunnels begonnen hat. Während die britisch-kontinentaleuropäische Grenze sich bis dahin nicht grundlegend von anderen Grenzen unterschied, beginnt sie mit der Planung und der Implementierung der vorgezogenen Grenzkontrollen eine Sonderrolle einzunehmen – in Richtung Großbritannien immer stärker befestigt und geographisch auf französisches Territorium vorgelagert. Neben den eigentlichen Verkehrsknotenpunkten, also dem Kanaltunnel, den Fährhäfen und den Fernbahnhöfen, wurden bis heute auch das Vorfeld dieser Anlagen und schließlich das gesamte Küstengebiet und sein Hinterland als sekundäre Zone einbezogen. Damit entwickelte sie sich auf französischer Seite zur Grenzfalle, an der viele Menschen mit Migrationsziel Großbritannien strandeten und sich vorübergehend an informellen Lebensorten einrichten mussten.

Im Jahre 2015 erreichte die Region dann internationale Aufmerksamkeit durch die Entstehung des großen Jungles von Calais, in dem bis zu seiner Zerstörung 2016 zeitweise rund zehntausend Menschen lebten – eine Art Moria auf französischem Gebiet. Seit diesem Zeitpunkt hat die Verhinderung eines neuen Jungles sowohl für die französische als auch für die britische Politik höchste Priorität und wird mit teilweise brachialen Maßnahmen umgesetzt: In Calais und Umgebung werden den Migrant_innen elementare Einrichtungen der Daseinsvorsorge vorenthalten; die immer wieder entstehenden Camps werden mindestens alle 48 Stunden geräumt, Zelte und anderes Eigentum in großem Umfang beschlagnahmt und die Verteilung von Nahrung und Hilfsgütern durch Gruppen ohne staatliches Mandat ist in weiten Teilen der Stadt verboten. Polizeigewalt und tödliche Zwischenfälle beim Versuch, die Grenze zu überwinden, sind an der Tagesordnung.

Dennoch ist diese Politik weder mit Blick auf die Verhinderung von informellen Siedlungen, noch mit der Verhinderung von Migration besonders erfolgreich. Seit der Räumung des großen Jungles leben abhängig von der Jahreszeit 1.500 bis 3.000 Personen in informellen Camps in der Calaiser Region.

Seit Herbst 2018gewinnt eine neue Migrationsroute von Nordfrankreich nach Großbritannien an Bedeutung: die signifikante Zunahme von Passagen des Ärmelkanals in kleinen Booten. Der Ärmelkanal ist bei Calais so schmal, dass die britische Küste bei klarem Wetter mit bloßem Auge zu sehen ist. Zwar sind schon vor 2018 Boote in Einzelfällen zur Überquerung der Grenze genutzt worden, in den Monaten Oktober bis Dezember 2018 kann mit etwa 400 dokumentierten erfolgreichen Passagen erstmals von einem Massenphänomen gesprochen werden. Nach knapp 2.000 Menschen im Jahre 2019, etwa 8.500 im Jahr 2020 und etwa 28.500 im Jahr 2021 lag die Anzahl der erfolgreichen Passagen in diesem Jahr bereits Anfang Juni über 10.000 Menschen und damit doppelt so hoch wie im gleichen Zeitraum 2021. Obwohl die Entwicklung sich durchaus als Scheitern einer auf Migrationsverhinderung ausgerichteten Politik interpretieren lässt, war und ist sie begleitet von populistischen, eine Invasion der britischen Inseln von See her halluzinierenden Diskursen und der immer weiteren Auslotung von Möglichkeiten der Abschottungspolitik, einschließlich von Praktiken im Grenzbereich wie Pushbacks auf See, der Einsatz des Militärs oder jetzt der Verbringung der Angekommenen nach Ruanda.

Der Versuch eines Post-Brexit-Migrationssystems

Zeitgleich zur Entstehung der maritimen Kanalroute vollzog sich der Brexit. Er verfestigte nicht nur das ideologische Muster einer Inselnation, die ihre nationale Souveränität gegenüber der EU durchsetzen und die Kontrolle über ihre Grenze zurückerlangen müsse - was nach dem Austritt aus der EU am 31. Januar 2020 und dem migrationspolitisch sehr viel wichtigeren Ende der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 zunehmend auf undokumentierte Migration bezogen und auf die Bootspassagen im Ärmelkanal zugespitzt wurde.

Der Brexit verwandelte die britische Seegrenze zu Frankreich rechtlich in eine neue EU-Außengrenze und ging mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus dem Rechtsrahmen der Dublin-Verordnungen der EU einher. Dies bedeutete, daß Großbritannien ab dem 1. Januar 2021 auf dieser Grundlage keine Abschiebungen von Migrant_innen mehr vornehmen konnte, die bereits in einem EU-Staat registriert worden waren. Für die betroffenen Menschen bedeutete die Reise nach Großbritannien damit Schutz vor der Abschiebung etwa nach Italien, Griechenland oder Polen, die ihnen innerhalb der EU drohte. Der Brexit verstärkte also die Bedeutung Großbritanniens nicht nur als unmittelbare Zuflucht, sondern indirekt seine Bedeutung als sekundäres Migrationsziel für Menschen, die in der EU letztlich zu displaced people wurden. Statt - in der konservativen Terminologie gesprochen - die Kontrolle über die Grenzen zurückzugewinnen, schuf der Brexit einen äußerst starken Grund, um sie informell zu überschreiten.

Die Regierung Johnson reagierte mit einer Vielzahl teils grotesk wirkender Maßnahmen, die sich an besonders restriktive Migrationspolitiken aus EU- und Commonwealth-Staaten anlehnten und in einem neuen Grenz- und Staatsangehörigkeitsgesetz, dem am 27. April 2022 verabschiedeten Nationality and Borders Act, gebündelt wurden.

Eine präventive Reaktion auf das Ende der Dublin-Abschiebungen war der Versuch des britischen Innenministeriums, in den Monaten vor dem Ausscheiden aus dem Dublin-System möglichst viele Bootspassagier_innen in ein EU-Land abzuschieben. Unter dem Namen “Operation Sillath” sollten in der zweiten Jahreshälfte 2020 die Kapazitäten für die Abschiebung von mindestens 1.000 Personen gebündelt werden. Tatsächlich abgeschoben wurde jedoch nur ein Bruchteil, diese jedoch teils unter einem erheblichen Einsatz von Gewalt. Die britische Regierung forderte seither wiederholt von Frankreich und der EU neue Vereinbarungen über Abschiebungen, die das Ausscheiden aus dem Dublin-System kompensieren sollten, doch kamen diese bis heute nicht zustande.

Als die Frequentierung der Kanalroute parallel dazu erkennbar zunahm, setzte in London offenbar eine hektische Betriebsamkeit ein. Anfang Oktober 2020 berichteten britische Medien von Überlegungen des Innenministeriums, im Ärmelkanal Pushbacks durchzuführen und die Errichtung einer schwimmenden Barriere zu prüfen, wie sie zur gleichen Zeit von Griechenland für einen Teil der Ägäis geplant wurde. Während Letzteres rasch verworfen wurde, schuf die UK-Border Force im folgenden Jahr tatsächlich die Voraussetzungen dafür, Schlauchboote unter bestimmten Umständen mit Hilfe von Jetskis am Überqueren der Seegrenze zu hindern. Parallel dazu drängte Großbritannien die französische Regierung zu bilateralen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei Pushbacks und gemeinsame Patrouillen im französischen Hoheitsgebiet, was Paris jedoch kategorisch ablehnte. Der Konflikt eskalierte nach der Behauptung Johnsons, Frankreich habe durch seine Weigerung eine tödliche Havarie am 24. November 2021 mitverschuldet. Letztlich zog die britische Regierung im April 2021 ihr Pushback-Vorhaben kurz vor einer richterlichen Entscheidung zurück, ohne dass bis dahin ein tatsächlicher Pushback dokumentiert worden wäre. Die gescheiterten Pushbacks waren frühzeitig mit der Idee einer Einrichtung für Offshore-Asylverfahren ähnlich dem australischen Modell in Papua-Neuguinea und Nauru verbunden. Medienberichte dieser Phase spekulierten über die Schaffung solcher Offshore-Zentren auf englischen und schottischen Inseln, in den britischen Übersee-Gebieten Ascension Island und St. Helena und sogar auf angemieteten Fähren oder Ölbohrplattformen in der Nordsee.

Die dritte Komponente eines Post-Brexit-Migrationssystems war die Suche nach einem neuen administrativen und rechtlichen Rahmen, um über die EU einreisende Migrant_innen aus dem britischen Asylsystem auszuschließen. Eine erste konzeptionelle Bündelung erfuhr diese Politik mit den New Plan for Immigration, den Innenministerin Patel am 24. März 2021 vorlegte. Der Plan richtete sich in erster Linie gegen die Bootspassagen im Ärmelkanal und stellte ein künftiges Zwei-Klassen-Asylsystem vor: Die Art und Weise, wie eine Person Großbritannien erreicht hat, sollte zukünftig den Zugang zu einer Bleibeperspektive in Großbritannien definieren. Alle, die „illegal“ nach Großbritannien eingereist sind, sollten als „unzulässig“ („inadmissible“) aus dem Asylverfahren ausgeschlossen bleiben und lediglich Zugang zu einem reduzierten Verfahren erhalten. Idealerweise sollten sie umgehend „in den sicheren Drittstaat, von dem sie in See gestochen sind“ („to the safe country of most recent embarkation“) zurückgeführt werden – im Fall der Bootspassagier_innen also nach Frankreich oder Belgien. Für den Fall, dass diese einer Rücknahme nicht zustimmten, sah der Plan Abkommen mit „alternativen Drittstaaten“ („alternative safe third countries“) vor, als weitere Option sollte eine Ergänzung des bestehenden Einwanderungs- und Asylrechts die Möglichkeit zur „Entwicklung der Kapazitäten für ein Offshore-Asylverfahren“ offenhalten.

Wer als „unzulässig“ klassifiziert wurde und damit automatisch für eine schnelle Abschiebung vorgesehen sei, sollte, so derselbe Plan, gesondert untergebracht und inhaftiert werden: „[W]e plan to introduce new asylum reception centres to provide basic accomodation and process claims. We will also maintain the facilities to detain people where removal is possible within a reasonable timescale.“ Sehr wahrscheinlich diente die Unterbringung der Bootsmigrant_innen in den Napier Barracks, einer ehemaligen Kaserne in Folkestone, ab Ende 2020 der Vorbereitung dieser künftigen Politik.

Nach dem außenpolitischen Konflikt mit Frankreich nach der Havarie vom 24. November 2021 war der Abschluss eines Rücknahmeabkommens mit Frankreich in weite Ferne gerückt. Anfang 2022 mehrten sich Hinweise darauf, dass Großbritannien nun auf eine Verbringung in einen außereuropäischen Staat hinarbeitet. Ende Januar kündigte die Regierung überraschend an, die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Bootsmigrant_innen im Ärmelkanal von den zivilen Behörden auf die Marine zu übertragen. Unter der Bezeichnung “Operation Isotrope” bereitete sie damit eine Militarisierung des Grenzregimes vor, die jedoch weniger auf die Verhinderung der Einreise als auf die möglichst vollständige Erfassung der Migrant_innen und ihre kontrollierte Unterbringung abzielte. Einen Tag nach der Unterzeichnung des Ruanda-Abkommens gab Johnson am 14. April die Umsetzung dieser für dessen praktische Durchführung wichtigen Reorganisation bekannt.

Der Nationality and Borders Act 2022 vom 27. April 2022 basiert auf dem beschriebenen New Plan for Immigration. Er gießt die darin skizzierte Politik in Gesetzesform und setzt damit einen - wenn auch juristisch fragwürdigen - Rechtsrahmen für den Ruanda-Pakt vom 13. April 2022.

Menschenleben retten?

Immer wieder wird von Befürworter_innen einer repressiven Migrationspolitik die Absicht erklärt, Leben zu retten, indem man Menschen demotiviert, mit kleinen Booten den Kanal zu passieren. Auch wenn die Bootspassagen extrem gefährlich sind, und es schon vor 2018 zu tödlichen Zwischenfällenkam, wirkt das Motiv vorgeschoben. Ihre Fortifikation macht die Grenze tödlich: Mit jedem weiteren Versuch, die Abfahrt der small boats durch verstärkten Polizeieinsatz, Kameraüberwachung oder ein Überwachungsflugzeug von Frontex systematisch zu verhindern, dehnt sich der geografische Raum aus, aus dem Abfahrten nach Großbritannien versucht werden. Die Routen für die Passagen werden länger und gefährlicher.

Mit der Zunahme sowohl der Bootspassagen als auch der Versuche, sie zu verhindern, stellte sich ab 2020 ein Zustand ein, in dem meist in den Herbstmonaten Menschen im Ärmelkanal zu Tode kommen. In eine größere Öffentlichkeit gelangen dabei nur besonders verlustreiche Havarien, wie die vom 24. November 2021, als mindestens 27 Menschen ertranken und ihre Rettung durch Kompetenzgerangel der britischen wie der französischen Seenotrettung um fast zwölf Stunden verzögert wurde. Die Situation ist inzwischen so dramatisch, dass zivilgesellschaftliche Organisationen nicht nur die Aufgabe übernehmen, im Ernstfall Druck auf die offiziellen Stellen auszuüben, sondern mit dem Projekt Channel Rescue begonnen haben, ähnlich wie im Mittelmeer die Seenotrettung zivilgesellschaftlich zu organisieren.

Eine auf Migrationsverhinderung ausgerichtete Politik wirkt sich fatal für die Menschen aus, die in einem für Schmugler_innen lukrativ gehaltenen Markt ihr Leben bei der Passage riskieren; dennoch stellt sich die Frage, inwieweit der Grad der Repression überhaupt den entscheidenden Treiber für die Anzahl der Passagen darstellt. Als Serbien 2018 die Visafreiheit für Iraner_innen etablierte und diese per Flugzeug den Beginn der Balkanroute erreichen konnten, nahmen die Bootspassagen zu, weil erstmals eine größere Gruppe von Menschen in Calais gestrandet ist, die keine traumatisierende Passage des Mittelmeers hinter sich hatten. Als die deutsche “Willkommenskultur” 2016 endete, fanden sich viele Menschen in Calais wieder, für die Großbritannien ursprünglich nicht das primäre Migrationsziel war. Und vor allem das Ausscheiden Großbritanniens aus dem Dublin-System machte die Kanalroute für viele Menschen zu einem attraktiven Migrationspfad.

Warum Ruanda die Migranten aufnimmt

Ruanda präsentierte sich in den vergangenen Jahren mehrfach als Aufnahmeland für Geflüchtete und Migrant_innen. In Ruanda leben derzeit etwa 120.000 Flüchtlinge, vor allen aus den Nachbarländern Burundi und Kongo. Dazu kommen wenige hundert Eritreer und Somali, die in den vergangenen Jahren vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR aus Libyen nach Ruanda ausgeflogen worden waren.

Aufnahmeland zu sein, ist heute Teil der ruandischen Identität. Denn die meisten ruandischen Staatsangehörigen sind wie auch Präsident Paul Kagame selbst in Flüchtlingslagern in der Region oder im Exil in Europa oder Nordamerika aufgewachsen. Bereits Ende der 1950er und in den 1970er Jahren hatte es in dem kleinen Land Pogrome gegen die Tutsi-Minderheit gegeben, der auch Kagame angehört. Der Völkermord an über eine Million Tutsi 1994 löste eine der größten Fluchtbewegungen des Kontinents aus.

Aktivisten haben in London vor dem Gericht argumentiert, dass Ruanda kein sicheres Land sei, da dort Präsident Paul Kagame mit harter Hand regiere und kaum Opposition zulasse. Kagame wiederum verteidigte den Deal und betonte, hier werde nicht „mit Menschen gehandelt“, sondern: „Wir helfen ihnen sogar“. Sie hätten in Ruanda eine Chance, sich ein neues Leben aufzubauen. Joseph Rwagatare, Kagames Präsidentenberater, wirft den britischen NGOs mit Blick auf die Klagen vor, „Horrorgeschichten über Ruanda zu erfinden“.

Als im April 2022 der Flüchtlingsdeal unterzeichnet wurde, waren in Ruanda die Vorbereitungen für das Commonwealthtreffen (CHOGUM) im Juni in vollem Gange: neue Hotels, Straßen und Konferenzzentren waren gerade für das wichtigste internationale Gipfeltreffen der Commonwealth-Nationen fertiggestellt worden, ein Prestige-Event für Ruanda. Ruandas Außenminister Vincent Biruta betonte bei der Unterzeichnung des Abkommens, Ruanda „begrüße“ diese Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich: „Hier geht es darum sicherzustellen, dass die Menschen geschützt, respektiert und befähigt werden, ihre eigenen Ambitionen voranzutreiben und sich dauerhaft in Ruanda niederzulassen, wenn sie dies wünschen.“

Doch auch Ruanda profitiert davon. Nach der Corona-Krise und den teuren Investitionen in die Infrastruktur hat Ruanda nun ein Defizit im Staatshaushalt. Mit dem Deal lässt sich dies abfedern: Ruandas Regierung erhält dafür aus London die genannten 120 Millionen Pfund (144 Millionen Euro). Der sogenannte Ökonomische Transformations- und Integrationsfonds soll vor allem für Sekundärbildung, Universitäts- und Berufsausbildung sowie Sprachangebote eingesetzt werden, nicht nur für Migrant_innenen, heißt es in dem Abkommen. Davon profitiert das Land langfristig, weil sich das Bildungsangebot auch an Ruandas Jugend richtet. Ruanda sichert den Migrant_innen wiederum eine Arbeitserlaubnis und freien Zugang zur Gesundheitsversorgung zu. Es sollen aus dem Fonds langfristig auch Start-ups junger Unternehmer_innen unterstützt werden, vor allem in Ruandas aufsteigender Tech-Szene.

Ruandischer Migrationsdeal mit dem UNHCR für Libyen

Flüchtlingsaufnahme gegen Entwicklungshilfe – dieser Plan stößt allerdings auf breite Kritik. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sprach von einem Verstoß gegen die UN-Flüchtlingskonvention. 160 britische Hilfsorganisationen erklärten geschlossen das Programm für „schandhaft und grausam“. Sie schätzen die wahren Kosten auf bis zu umgerechnet 1,7 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Kritik des UNHCR am britisch-ruandischen Abkommen kontrastiert damit, dass das UNHCR selbst ähnlich verfährt. Seit 2019 landen in Kigali alle paar Monate UNHCR-Charterflüge aus Libyen. An Bord: Migrant_innen und Geflüchtete, meist aus West- und Ostafrika, die vom UNHCR aus libyschen Lagern evakuiert wurden. In diesen Lagern herrschen brutale Bedingungen: Folter und Vergewaltigung sind an der Tagesordnung. Der sogenannte „Notfalltransitmechanismus“ (ETM), der mit 12,5 Millionen Euro von der Europäischen Union aus dem EU-Trust Fond für Afrika finanziert wird, wurde durch eine Absichtserklärung zwischen UNHCR, der Regierung Ruandas und der Afrikanischen Union (AU) eingerichtet.

Im November 2021 verlängerten Ruanda, die AU und UNHCR die entsprechende Vereinbarung bis Ende 2023. Bislang wurden auf diese Weise über 1.000 Menschen nach Ruanda ausgeflogen – zuletzt Anfang Juni. Sie haben die Wahl, in Ruanda zu bleiben, in ihr Heimatland zurückzukehren oder in ein weiteres Drittland umgesiedelt zu werden. 70 Prozent wählen eine der beiden letzteren Optionen, verlassen Ruanda also wieder. Das UNHCR in Ruanda gibt an: Bislang wurden 629 Flüchtlinge in verschiedene Länder in Europa und Kanada umgesiedelt. Die verbleibenden Personen „durchlaufen verschiedene Fallbearbeitungen“, so der UNHCR-Sprecher.

Derzeit leben rund 370 Migrant_innen im UNHCR-Auffanglager in Gashora, rund 60 Kilometer außerhalb der ruandischen Hauptstadt Kigali. Die meisten warten auf eine Zusage von Drittländern, dorthin umgesiedelt zu werden. Wer keine Zusage erhalte und nicht in sein Heimatland zurückkehren möchte, hat das Recht, in Ruanda zu bleiben, zu studieren oder eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Es handle sich dabei, so UNHCR, um eine Maßnahme der „humanitären Nothilfe für die schlimmen und lebensbedrohlichen Bedingungen“. Flüchtlinge und Asylsuchende geben dabei ihre Zustimmung, bevor sie evakuiert werden. Dies sei in dem Migrationsdeal mit London nicht der Fall.

Der Israel-Deal

Aber auch unfreiwillige Abschiebungen nach Ruanda hat es bereits gegeben. 2016 berichtete die tazüber einen geheimen Deal zwischen Ruanda und Israel. Zu jener Zeit hat die Regierung Israels die Immigrationsgesetze verschärft und wollte die dort gestrandeten, afrikanischen Geflüchteten wieder loswerden. Die meisten hatten jahrelang mit einer jeweils dreimonatigen Duldung in Israel gelebt, viele in Lagern in der Wüste. Eines dieser Lager, Holot, sollte 2015 geschlossen werden. Etwa 45.000 afrikanische Flüchtlinge lebten zu jener Zeit in Israel. Laut einem Bericht der International Refugee Rights Initiative (IRRI) vom September 2015 hatten in den zwei Jahren zuvor rund 1.500 Flüchtlinge „infolge massiven Drucks“ zugestimmt, Israel zu verlassen, um in ein Drittland abgeschoben zu werden. Es sei bekannt, so heißt es weiter, dass die Flüchtlinge „nahezu ausschließlich nach Ruanda und Uganda geschickt wurden“. Einige berichteten, sie hätten in Israel ein Formular unterzeichnen müssen, das ihre freiwillige Ausreise bestätige und hätten von israelischen Behörden 3.500 Dollar in die Hand gedrückt bekommen, um sich in Afrika ein neues Leben aufbauen zu können. Einige berichteten, sie seien von ruandischen Regierungsmaschinen in Israel aufgenommen und nach Kigali geflogen worden, andere wurden über kommerzielle Airlines nach Ruanda transferiert. Ruanda soll dafür im Gegenzug von Israel, mit dem es enge Beziehungen unterhält, Hilfe bei der Ausbildung seiner Geheimdienstagenten erhalten haben.

Die meisten Aufgenommenen waren Eritreer und einige Somali. Sie berichteten, dass sie in Kigali in einem Haus untergebracht und nach wenigen Tagen von Schleusern illegal über die Grenze ins Nachbarland Uganda gebracht worden seien. Unterwegs mussten sie einen Großteil des erhaltenen Geldes an diese Schleuser abtreten. Uganda hat eine der liberalsten Flüchtlingspolitiken weltweit, über eine Million Flüchtlinge leben dort, darunter viele Eritreer und Somali, die ihre über Ruanda geschleusten Landsleute aufnahmen. Das Problem: Sie erhielten in Uganda keinen Flüchtlingsstatus, weil sie über ein sicheres Drittland eingereist sind. Ruandas Regierung verneint diesen Deal vehement.

Fazit: Ein Modell für die EU?

Die nähere Zukunft des britisch-ruandischen Abkommens liegt nun in den Händen britischer Gerichte. Zwar ist ein vollständiges Scheitern - wie im Fall der Pushbacks - auf juristischer Ebene nicht ausgeschlossen, aber es steht zu befürchten, dass der Mechanismus in veränderter Form bestehen bleibt. Die britische Regierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie Schwierigkeiten bei der Umsetzung erwartet und sich von ihnen nicht entmutigen lassen würde. Es wird in den kommenden Monaten in Großbritannien langwierig juristisch und politisch ausgehandelt werden, unter welchen Bedingungen das Abkommen praktisch umgesetzt werden kann. Die zahlenmäßige Bedeutung des Abkommens bleibt aber völlig offen. Dass die britische Regierung den ersten Abschiebeflug schon vor seinem Scheitern nicht als Vorzeichen nehmen wollte, überrascht nicht: Hatten zunächst etwa 130 Menschen einen Abschiebebescheid erhalten, waren für den Flug am 15. Juni 37 Menschen vorgesehen, 30 von ihnen konnten sich erfolgreich juristisch wehren, so dass der nun gestoppte Flug nur noch sieben Passagiere umfasst hätte.

Mit Blick auf die fast 30.000 erfolgreichen Kanalquerungen im Jahr 2021 erinnert die Einschätzung der britischen Außenministerin, es komme bei den Flügen nur darauf an, dass das Geschäftsmodell der Schleuser “gebrochen” würde, an magisches Denken.

Ein solches Denken ist auch der EU nicht fremd, bei den - faktisch gescheiterten - Abschiebungen aus Griechenland trägt das von ihr mit der Türkei geschlossene Abkommen Züge solchen Denkens. Auch gibt es in der EU genügend populistische Bewegungen und Parteien, die jedes weitere Moment der Abschreckung von Migrant_innen goutieren würden. Selbst bei einem faktischen Scheitern in Großbritannien, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es aller Problematik zum Trotz in Zukunft zum Vorbild für die Diskussion einer entsprechenden Initiative der EU werden könnte. Ob eine solche Debatte je in tatsächliche Politik umgesetzt würde, ist hoch spekulativ; dass sie im Falle einer Umsetzung ebenfalls faktisch scheitern würde, ist allerdings anzunehmen.

Denn so verzweifelt die Menschen sind, die am geglaubten Ziel ihrer Migrationspfade durch einen Deportation in ein weit entferntes Land wieder auf den Status einer Displaced Person zurückgeworfen werden, so realitätsfern scheint es, dass Menschen on the move dieser Möglichkeit bei ihren Migrationsentscheidungen großes Gewicht einräumen. In einer Welt, die für sie voller Grenzfallen ist, sind sie mit der Überwindung der gerade vor ihnen liegenden Barrieren beschäftigt und vielleicht mit der Frage konfrontiert, ob es sich lohnt, dabei ihr Leben zu riskieren. Sie dürften schlicht keinen Blick für die Instrumente haben, die der migrationspolitische Magier an ihrem Zielort in seinem furchtbaren Zauberkasten hat.